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11.01.13, 12:14
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#1
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Ist öfter hier
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 239
Bedankt: 21
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Bußgeldverfahren
Hallo liebe User,
ich habe gerade einen Brief vom Landkreis geöffnet.
Tatvorwurf:
a) Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war.
b) Sie hatten während der Fahrt den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt.
c) Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges (Tieferlegung nicht eingetragen) Fahrzeug.
Von Freunden und Bekannten aus meiner Gegend wurde mir erzählt das ein sogenannter "Mängelbescheid" mit gegeben wird. Das heißt man hat eine Frist von 2 Wochen die Eintragung nach zuholen.
Da mir dieses Mängelbescheid nicht mitgegeben wurde wollte ich gerne wissen, was jetzt genau passiert.
Ungefähr wieviel Punkte und die Höhe der Geldstrafe.
Im Bußgeldkatalog von 2013 habe ich bisher herausgefunden das nicht anlegen des Sicherheitsgurtes 30,- kostet.
Über die anderen Tatbestände habe ich bisher keine Informationen erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
nanochip
__________________
Wir sollten nie vergessen, dass wir Menschen nur Werkzeuge für die Software sind, damit sich diese verbreiten kann.
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11.01.13, 12:50
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#2
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Gnyaaaaa!
Registriert seit: Nov 2010
Ort: 537 Paper Street, Bradford 19808
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Bedankt: 275
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Zunächst ist die Frage, warum dein Fahrzeug keine Betriebserlaubnis mehr hatte.
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11.01.13, 13:56
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#3
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2010
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Ich sag mal so:
Punkt c) führt zu Punkt a) und Punkt b) ist ein kleiner Bonus.
Durch die fehlende Abnahme der Tieferlegung ist die Betriebserlaubnis für Dein Fahrzeug erloschen.
Also Du solltest mal zum TÜV, DEKRA usw. und die Tieferlegung abnehmen lassen. Dort bekommst Du ein Gutachten und damit kann die Zulassungsstelle das Fahrwerk eintragen und die Sache ist erledigt.
Ich glaube früher gabs da mal 3 Punkte und es waren um die 100€ + 30 für Gurt. Aber schau mal in denn aktuellen Bußgeldkatalog.
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11.01.13, 14:35
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#4
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Gnyaaaaa!
Registriert seit: Nov 2010
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Vielleicht lese ich das falsch, aber unter [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] steht es ein wenig anders..
Und das wäre bei einer Tieferlegung nicht der Fall. Oder irre ich mich da?
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11.01.13, 14:54
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#5
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Self-Made Superman
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.100
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Zitat:
a) Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war.
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das hatte ich auch.schon paar jahre her aber damals waren das 3 punkte + 75 euro + bearbeitung.denk nicht das es billiger geworden ist.
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11.01.13, 15:05
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#6
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Gnyaaaaa!
Registriert seit: Nov 2010
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Billiger ist es wohl wirklich nicht geworden.
Dennoch, ich hinterfrage hier ob die BE wirklich erloschen ist. Denn durch verschieden Eingriffe entsteht weder eine Gefährdung, noch trifft einer der anderen Punkte in rot zu.
Ich würde, wie immer, damit zum Anwalt latschen und mich beraten lassen. Gerade Städte und Gemeinden schießen des öfteren schärfer als es ihnen zusteht.
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11.01.13, 16:57
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#7
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Self-Made Superman
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.100
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Zitat:
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten sein oder
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also wenn es ein passendes fahrwert für sein auto ist weiss ich nicht warum er keine papiere dafür hat.vieleicht hat er auch auf oldschool art einfach die federn gekürzt oder was auch immer.das fahrwerk stellt für mich schon eine gefährdung da wenn da was drin ist was da nicht rein gehört.
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11.01.13, 17:07
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#8
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Gnyaaaaa!
Registriert seit: Nov 2010
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Wieviel tiefer liegt das Fahrzg?
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12.01.13, 12:12
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#9
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 7
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Wichtig ist die Frage ob die Tieferlegung auch durch einen Sachverständigen (TÜV, DEKRA usw.) abgenommen wurde, denn es reicht nicht aus nur die ABE mitzuführen.
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