eine Frage (Juristen gesucht)
Guten Abend,
ich hätte mal ne Frage und zwar bin ich in März aus einer Wohnung ausgezogen und die Kaution habe ich damals nicht bekommen, da die Kaution im August mit der Hausnebenkosten verrechnet werden sollte, deswegen habe ich schriftlich zugesagt, dass die Kaution nach der Abrechnung ausgezahlt werden kann. Nun haben wir aber Dezember und habe immer noch nichts bekommen und die alte Vermieterin meinte es kann noch ne weile dauern...
Nun meine Frage kann die Vermieterin eigentlich zwei Kautionen für eine Wohung beziehen? denn die hat nen neuen Mieter die ne Kaution gezahlt hat...soweit ich weiß ist es ja gesetzlich verboten und ein Gesetzt kann man ja durch einen Verttrag nicht verändern bzw außerkraft setzten....
Was kann ich machen?
danke
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