Zitat:
Zitat von thyriel
Allerdings ist es schon vorgekommen das Leute gerichtlich dazu verurteilt wurden das Passwort herauszurücken
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Das ist mir neu, kannst du das belegen?
Laut §55 StPO muss man sich vor Gericht nicht selbst belasten:
Zitat:
Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem
der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer
Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.
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Demzufolge muss man seine Passwörter nicht hergeben.
Zitat:
Zitat von dr.chiller
Zu dem Kingston USB Stick könnt ihr nichts sagen?
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Ich habe mich jetzt mal informiert und bin zu dem Schluss gekommen: Geldverschwendung.
Schon die Variante mit 2GB kostet 70€, die mit 16GB 160€.
Beide haben eine max. Rate von 5 MB/s / 11 MB/s (schreiben / lesen) und das für einen solchen Preis. Da bringt dir jeder Billig-USB-Stick mehr Leistung.
Mit diesem Stick hinterlässt du auch nicht weniger Spuren als mit einem mit TrueCrypt verschlüsselten.
Der einzige Vorteil den ich im Moment für den Kingston Stick sehe ist ein leichterer Geldbeutel nach dem Kauf.