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06.10.12, 15:29
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2012
Ort: NRW
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Feuerwehr Rechnung
Hallo ich brauche einen Rat...
Ich hatte einen Autounfall und jetzt habe ich ne Feuerwehr Rechnung über 10.000 €.
Zum Unfall ich war Besitzer des Autos aber nicht der Fahrer. Sind von der Strasse
abgekommen und gegen einen Baum gefahren. Es war auch Alkohol im spiel alle 3 wurden verletzt. Die 2 vorne mussten von der Feuerwehr herausgeschnitten werden. Die Ganze Aktion hat 5 std gedauert mit ca 50 man. Jetzt habe ich ne Rechnung bekommen über 10.000€ und 4000€ von Versicherung jetzt wollte ich mal fragen ob man da bei den 10.000 was machen könnte?
ps. Ich weis auch selber das wir scheiße gebaut haben also bitte keine Kommentare in die Richtung. Und das wir alle überlebt haben ist auch ein Wunder. Das Problem ich bin Auszubildende und da die sowieso nicht viel Geld bekommen, bin ich auch noch momentan seit Mai auf Krankengeld angewiesen weil ich noch Verletzt bin.
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06.10.12, 15:31
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#2
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 163
Bedankt: 98
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Mit welcher Begründung wollen sie denn von dir Geld?
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06.10.12, 15:35
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#3
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Mal hier und mal dort...
Registriert seit: Mar 2011
Ort: 127.0.0.1
Beiträge: 233
Bedankt: 236
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Da fragst du am besten einen Rechtsanwalt.
Hier wird dir (entgegen einiger Meinungen) niemand wirklich weiterhelfen können.
Das endet nur wieder in den wildesten Vermutungen.
Eine klare Auskunft kann dir also nur ein Rechtsanwalt geben.
Btw:
Gute besserung an dich und deine mitfahrer.
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06.10.12, 15:39
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#4
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Ist öfter hier
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 252
Bedankt: 107
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Wenn du nicht die Fahrerin bist, warum solltest du dann zahlen?
Der Fahrer hat es doch schließlich verbockt oder muss ich auch nen Unfall bezahlen, wenn mein Kumpel mit meinem Auto Unfall baut?
Die Rechtslage würde mich schon erstaunen
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06.10.12, 15:42
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#5
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2012
Ort: NRW
Beiträge: 10
Bedankt: 2
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Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt .....................
Kostenbescheid für die am ....... erfolgte Hilfsleistung. Verkehrsunfall eingeklemmte Personen.
Sehr geehrte......
gemäß §2 der Gebührenordnung für Dienst und Hilfsleistungen der freiwilligen Feuerwehr der Stadt...... vom 01.02.2010, werden Ihnen hiermit die nachstehend aufgeführten Gebühren und Kosten auferlegt, die durch den o.g Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr entstanden sind:
Dann 5000 für Leute
50000 benutzung von fahrzeugen
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06.10.12, 16:02
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#6
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2012
Ort: NRW
Beiträge: 10
Bedankt: 2
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Ja danke für gute besserung und für die schnellen antworten dann guck ich mal was ein Rechtsanwalt dazu sagt.
ich halt euch dann auf laufenden ....
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06.10.12, 16:30
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#7
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 457
Bedankt: 220
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Hallo,
wieso sollst du Gebührenschuldner sein?
Wer hat die Feuerwehr gerufen?
Weshalb ist der Einsatz nicht gebührenfrei?
Diese Fragen gilt es zunächst mit der FFW abzuklären.
Gegen den Gebührenbescheid würde ich vorab Einspruch (ohne Begründung) einlegen, um nicht ggf. eine Frist zu versäumen.
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06.10.12, 16:35
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#8
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Wanted - Dead or Alive
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 1.804
Bedankt: 1.336
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Ich denke du bist derjenige der zahlen muss, weil du jemanden mit deinem Autofahren lassen hast, der Alkohol getrunken hat.
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06.10.12, 16:56
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#9
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Stammi
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 1.247
Bedankt: 1.130
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Also wie schon Mjöllnir vermutet hat werden hier die wildesten Sachen mal wieder gepostet.
Du musst deiner Versicherung diese Rechnung zusenden, denn eigentlich sollte die Versicherung als erste für Kosten einstehen und später wird dann geklärt(evtl vor Gericht) wer die Schuld trägt und wo sich die Versicherung das Geld wiederholt, wenn der Unfall zB durch Fahrlässigkeit oder Tatabsicht herbeigeführt wurde.
Also schau mal ob deine Versicherung vom Auto eine Hotline hat und ruf da erst mal an. Die sollten eigentlich wissen wie es nun für dich weiter geht. Auch frag gleich ob die Versicherung dir evtl einen Anwalt stellt, dass könnte hilfreich sein, wenn es sich herausstellt das der Fahrer Schuld hatte und diese nicht zu gibt. Falls nicht, dann such schon mal über das Internet einen Anwalt für Verkehrsrecht in deiner Umgebung und ruf den Montag mal an.
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Meine Liste was wir nicht brauchen: GVU, GEMA, GEZ, Religionen, Radikale(Rechts o. Links), Kriege, Drogen, Steuerverschwendung, TTIP, Zahnbürste mit Bluetooth, Helene Fischer
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06.10.12, 17:19
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#10
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Stammi
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 1.139
Bedankt: 580
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Hallo,
du schreibt, das du nicht der Fahrer warst, damit ist die Sache eigentlich für mich recht klar - wende dich an den Fahrer, als Unfallverursacher ist er für alle Schäden haftbar zu machen, im Regelfall über seine Haftpflichtversicherung.
In der Regel würde das aber deine Autohaftpflicht übernehmen und sich die Kosten dann vom Verursacher wiederholen. Wenn er betrunken gefahren ist, wird das ein teuer Spass für ihn.
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06.10.12, 17:26
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#11
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ♥♥BACHELOR's NIGHT♥♥
Beiträge: 6.877
Bedankt: 13.575
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Also... der Rechtsanwalt wurde ja schon genannt (Pluspunkt)
Die Feuerwehr, wenn sie denn eine solche Rechnung verschickt, wendet sich immer an als Erstes an den Fahrzeughalter, um nicht Formen und Fristen wahren zu können.
Jetzt liegt es am Halter, mittels Einspruch und anderen Rechtsmitteln, die Haftung an den Verursacher abzuwälzen.
Da kommt der o.g. Rechtsanwalt wieder ins Spiel...
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06.10.12, 17:53
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#12
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Mitglied
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 464
Bedankt: 172
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So wie du den Fall schilderst dürften die Rechnungen von Feuerwehr und Versicherung voll Gerechtfertigt sein.
Denn als Halter und Besitzer des Fahrzeugs hast du eine sogenannte Gefährdungshaftung. Und die schließt auch die Haftung von Schäden durch dein Fahrzeug ein, wo du keine Direkte Schuld hast. Wie hier, aber auch wenn z.B. einfach durch einen Defekt, ohne dein Zutun oder von dritten einen Schaden anrichtet. Öl läuft aus oder die Bremse löst sich und Wagen rollt ohne Fahrer irgendwo gegen.
In der Regel übernimmt deine KFZ-Haftpflichtversicherung diese Schäden. In deinem Fall Zahlt die meist erst, fordert aber wegen Grober Fahrlässigkeit, Stichwort Saufen, das Geld vom Versicherungsnehmer wieder. Also von dir.
Somit bleibt dir nur, mangels Geldes, mit der Versicherung und der Feuerwehr eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Zusätzlich steht es dir frei, deinen Freund der Gefahren ist, auf Erstattung dieser Kosten zu verklagen, bzw. zumindest auf Beteiligung der Kosten. Denn da du ja mit im Wagen gesessen hast, und vermutlich einem auch alkoholisierten Fahrer deine Fahrzeugschlüssel gegeben hast, fällt auf alle Fälle eine Teilschuld auch auf dich. Denn als Halter bist du vor Fahrzeugübergabe immer Verpflichtet zu Prüfen, ob diese Person auch Tatsächlich zum Führen deines Fahrzeuges in der Lage ist. Also Führerschein besitzt und nicht unter Drogeneinfluss oder Alkohol steht.
Zitat:
Zitat von 321meins
(1) wieso sollst du Gebührenschuldner sein?
(2) Wer hat die Feuerwehr gerufen?
(3) Weshalb ist der Einsatz nicht gebührenfrei?
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1. Weil er der Halter des Fahrzeugs ist.
2. Spielt keine Rolle. Denn wer in einem Notfall, für Dritte, Hilfe ruft, der muß Grundsätzlich nicht zahlen. Selbst wenn sich später dies für Unnötig heraus stellt. Z.B. Verbrannte Pizza im Backofen. Eingeklemmte Person ist doch nicht Eingeklemmt. Es zählt nur der erste Eindruck beim Anruf.
3. Kostenlos sind nur Löscheinsätze bei Feuer. Deshalb der Name Feuerwehr. Alle anderen Einsätze der Feuerwehr sind dagegen immer Kostenpflichtig. Wenn hier im Einzellfall auf die Bezahlung verzichtet wird, dann ist das reine Kulanz.
Ergänzung:
Sollte, entgegen wie ich es im Startpost heraus lese, der Fahrer kein Alkohol getrunken haben, zumindest aber unter 0,3 Promille gewesen sein, dann muß die Versicherung von dir alle Kosten zu 100% übernehmen. Wobei der Schaden an deinem Auto natürlich nur bei Vollkasko, von der Versicherung bezahlt wird. Also in diesem Falle alle Rechnungen an deine Versicherung weiter leiten. Zusätzlich kurze Mitteilung an den Rechnungssteller das du die Rechnung an die Versicherung weiter geleitet hast.
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06.10.12, 18:02
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#13
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Alleine
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 301
Bedankt: 103
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Ich hatte auch einen Verkehrsunfall und bekam auch eine Rechnung der Feuerwehr.
Diese musst du der Versicherung geben, bezahlen selbstverständlich die. Entweder deiner KFZ Haftpflicht oder deiner Unfallversicherung. Meine Rechnung wurde von der KFZ Versicherung problemlos angenommen und bezahlt.
Hatte auch erst mit großen Augen auf die Rechnung geschaut und mich gewundert. Besonders weil ich die Rechnung bekam, normalerweise wird so was direkt von der Unfallversicherung übernommen. Dann hatte ich mal nach gefragt und sie sagten mir das sich das geändert habe und sie die Rechnung jetzt direkt an die Verursacher schicken. Aber wie gesagt alles halb so wild einfach bei der Versicherung einschicken die machen das.
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06.10.12, 18:05
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#14
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Mitglied
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 464
Bedankt: 172
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Das Problem beim TS ist hier aber der Alkoholkonsum und die damit verbundene grob Fahrlässige nicht Beachtung des Versicherungsvertrages.
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06.10.12, 18:30
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#15
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Alleine
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 301
Bedankt: 103
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Zitat:
Zitat von Dr.Anton
Das Problem beim TS ist hier aber der Alkoholkonsum und die damit verbundene grob Fahrlässige nicht Beachtung des Versicherungsvertrages.
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Mit dem Zeug was da hinter steckt kenn ich mich nicht so gut aus.
Ich war aber auch selbst schon an dem Unfall den ich verursacht habe.
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06.10.12, 20:03
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#16
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 457
Bedankt: 220
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Zitat:
Zitat von Dr.Anton
In der Regel übernimmt deine KFZ-Haftpflichtversicherung diese Schäden. In deinem Fall Zahlt die meist erst, fordert aber wegen Grober Fahrlässigkeit, Stichwort Saufen, das Geld vom Versicherungsnehmer wieder. Also von dir.
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Die TE war aber nicht Fahrer und ist somit nicht regresspflichtig.
Zitat:
Somit bleibt dir nur, mangels Geldes, mit der Versicherung und der Feuerwehr eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Zusätzlich steht es dir frei, deinen Freund der Gefahren ist, auf Erstattung dieser Kosten zu verklagen, bzw. zumindest auf Beteiligung der Kosten.
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Das ist vollkommener Unsinn!
Die Versicherung übernimmt Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers und wendet sich mit ihren Ansprüchen direkt an den Fahrer.
Es ist nicht Aufgabe des VN, den Schaden zurückzufordern.
Zitat:
Denn da du ja mit im Wagen gesessen hast, und vermutlich einem auch alkoholisierten Fahrer deine Fahrzeugschlüssel gegeben hast, fällt auf alle Fälle eine Teilschuld auch auf dich.
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Das ist zwar gut möglich aber nicht zwangsweise der Fall.
Die TE war nicht verpflichtet, sich zu vergewissern, dass der Fahrer nüchtern ist.
Eine grobe Fahrlässigkeit kommt erst dann in Frage, wenn die Alkoholisierung offensichtlich war. Dazu hat die TE aber relativ wenig geschrieben.
Zitat:
Denn als Halter bist du vor Fahrzeugübergabe immer Verpflichtet zu Prüfen, ob diese Person auch Tatsächlich zum Führen deines Fahrzeuges in der Lage ist. Also Führerschein besitzt und nicht unter Drogeneinfluss oder Alkohol steht.
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Diese pauschale Aussage ist falsch. Richtig ist, die Person muss einen Führerschein besitzen. Hier endet aber bereits die Pflicht des Halters zur Überprüfung.
Für (nicht erkennbare) körperliche Defizite kann er nicht haftbar gemacht werden.
Zitat:
1. Weil er der Halter des Fahrzeugs ist.
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Nur zur Info: Die TE ist weiblich.
Zitat:
3. Kostenlos sind nur Löscheinsätze bei Feuer. Deshalb der Name Feuerwehr. Alle anderen Einsätze der Feuerwehr sind dagegen immer Kostenpflichtig.
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Das ist so pauschal eben wieder nicht richtig.
Tatsächlich gibt es bei den Gebührenordnungen der FFW große Unterschiede, wenn es um die Einordnung eines gebührenpflichtigen Einsatzes geht.
Bei einigen FFW sind auch allgemeine Rettungseinsätze (ohne Feuer) gebührenfrei. Natürlich gibt es auch hier wieder Umstände, die zur Gebührenpflicht führen können. Aber pauschal zu sagen, dass Einsätze ohne Feuer gebührenpflichtig sind, ist falsch!
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07.10.12, 17:45
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#17
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Mitglied
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 464
Bedankt: 172
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Zitat:
Zitat von 321meins
Die TE war aber nicht Fahrer und ist somit nicht regresspflichtig.
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Einmal gibt es die Gefährdungshaftung bei Kraftfahrzeugen. Zusätzlich nimmt das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) NRW, für Sie wohl gültig, ausdrücklich in §41 den Halter eines Fahrzeuges in Haftung.
Zitat:
§ 7
Haftung des Halters, Schwarzfahrt
(1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
(2) Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wird.
(3) Benutzt jemand das Fahrzeug ohne Wissen und Willen des Fahrzeughalters, so ist er anstelle des Halters zum Ersatz des Schadens verpflichtet; daneben bleibt der Halter zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wenn die Benutzung des Fahrzeugs durch sein Verschulden ermöglicht worden ist. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Benutzer vom Fahrzeughalter für den Betrieb des Kraftfahrzeugs angestellt ist oder wenn ihm das Fahrzeug vom Halter überlassen worden ist. Die Sätze 1 und 2 sind auf die Benutzung eines Anhängers entsprechend anzuwenden.
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Da Alkoholkonsum sicher keine Höhere Gewalt ist. Und das Auto wohl auch nicht vom Fahrzeuglenker geklaut wurde, fällt diese Ausnahme wohl auch weg.
Zitat:
§ 41 FSHG(Gesetz) - Landesrecht Nordrhein-WestfalenKostenersatz
(1) Die Einsätze im Rahmen der den Gemeinden und Kreisen nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben sind unentgeltlich, sofern nicht in Absatz 2 etwas anderes bestimmt ist.
(2) Die Gemeinden können Ersatz der ihnen durch Einsätze entstandenen Kosten verlangen
1.
von dem Verursacher, wenn der die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat,
2.
von dem Betreiber von Anlagen oder Einrichtungen gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 im Rahmen ihrer Gefährdungshaftung nach sonstigen Vorschriften,
3.
von dem Fahrzeughalter, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Betrieb von Kraft-, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen entstanden ist, sowie von dem Ersatzpflichtigen in sonstigen Fällen der Gefährdungshaftung,
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Zitat:
Zitat von 321meins
Das ist vollkommener Unsinn!
Die Versicherung übernimmt Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers und wendet sich mit ihren Ansprüchen direkt an den Fahrer.
Es ist nicht Aufgabe des VN, den Schaden zurückzufordern.
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Im Normalfall würde hier jetzt die Versicherung des Fahrzeuges die Kosten übernehmen. Da die aber laut Startpost auch bereits 4000 Euro von TheRockLee zurück haben möchte. Gründe dafür wird es wohl geben, wird diese kaum die Kosten der Feuerwehr noch übernehmen. Und wenn Sie dies doch machen muß, wird Sie diese Kosten zusätzlich wohl von TheRockLee zurück fordern. Somit bleiben im Grunde diese Kosten weiter an Ihr hängen.
Zitat:
Zitat von 321meins
Die TE war nicht verpflichtet, sich zu vergewissern, dass der Fahrer nüchtern ist.
Eine grobe Fahrlässigkeit kommt erst dann in Frage, wenn die Alkoholisierung offensichtlich war. Dazu hat die TE aber relativ wenig geschrieben.
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Doch muß Sie. Zwar keinen Bluttest und komplette Gesundheitsprüfung, zumindest aber auf Anzeichen einer Fahruntüchtigkeit muß Sie schon achten. Und bereits bei Geringen Anzeichen, Alkoholgeruch, ungewöhnliches verhalten oder einfach den Fahrer beim Genuß von Alkohol gesehen zu haben, muß Sie zur eigen Sicherheit, bereits auf die weiter Gabe Ihres Fahrzeuges verzichten. Oder halt genauer Kontrollieren, ob der Fahrer noch Fahrtüchtig ist. Und besonders gilt dies, wenn der Fahrer schon öfter aufgefallen ist, oder für übermäßigen oder regelmäßigen Alkoholkonsum bekannt ist.
Zitat:
Zitat von 321meins
Nur zur Info: Die TE ist weiblich.
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Da nur wenige Gesetze Geschlechtsspezifisch sind, welche hier wohl nicht zutreffen, macht das keinen Unterschied. Ersetzte einfach "Er" durch "Sie".
Denn einmal kenne ich Sie nicht persönlich. Und der Name TheRockLee läßt für mich nicht direkt ein Geschlecht erkennen. Und die zwei fehlenden "r" kann man auch überlesen.
Zitat:
Zitat von 321meins
Das ist so pauschal eben wieder nicht richtig.
Tatsächlich gibt es bei den Gebührenordnungen der FFW große Unterschiede, wenn es um die Einordnung eines gebührenpflichtigen Einsatzes geht.
Bei einigen FFW sind auch allgemeine Rettungseinsätze (ohne Feuer) gebührenfrei. Natürlich gibt es auch hier wieder Umstände, die zur Gebührenpflicht führen können. Aber pauschal zu sagen, dass Einsätze ohne Feuer gebührenpflichtig sind, ist falsch!
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Hast natürlich Recht. Nur kann man die Kommunen, die auf eine Gesetzlich erlaubte weiter Gabe von Rettungskosten verzichtet, an der Hand abzählen. Denn alle Kommunen die bereits wegen Zahlungsproblemen unter Zwangsverwaltung sind, die sind Gesetzlich verpflichtet alle Einnahmequellen auch Tatsächlich zu nutzen. Und alle anderen Kommunen werden auch nicht auf diese Einnahmequelle verzichten. Denn schließlich werden Ihre Bürger nur Indirekt damit belastet. Denn im Regelfall übernimmt ja eine Versicherung diese Kosten. Und somit ist dieser Kostenersatz politisch auch leicht im Rat durchsetzbar.
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07.10.12, 23:09
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#18
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2012
Ort: NRW
Beiträge: 10
Bedankt: 2
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So als erstes möchte ich mich Herzlich bei euch ALLEN bedanken das Ihr euch zeit dafür genommen habt.
Auf den erstem blick klingen die meisten Argumente logisch, wie gesagt werde ich mich mit einen Rechtsanwalt in verbindung setzen. Mit dem Fahrer ist schon abgeklärt falls ich die kosten tragen muss das wir uns die teilen nochmal danke an alle.
ps. bin männlich
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08.10.12, 16:23
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#19
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Mitglied
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 298
Bedankt: 426
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Zitat:
Zitat von TheRockLee
ps. bin männlich 
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Ich Zitiere dich einmal.
"Das Problem ich bin Auszubildende"
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08.10.12, 16:51
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#20
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auf der Suche
Registriert seit: Nov 2011
Ort: Ähm
Beiträge: 242
Bedankt: 138
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Nur mal so aus Neugier: Hast du dich hier angemeldet, um diese Frage zu stellen? Ich finde es einfach interessant, wie viele Leute hier immer wieder Rat suchen
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08.10.12, 17:43
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#21
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2012
Ort: NRW
Beiträge: 10
Bedankt: 2
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ja habe mich verschrieben
Nein ich habe mich angemeldet weil ich ein Tutorial für PSP angeschaut habe auf youtube, dann wollte ich mal abchecken was es hier so gibt und dieses Thread entdeckt. Das fand ich alles interessant was es für unterschiedliche fragen es hier gestellt werden und so kam ich auf diese Idee meine Frage zu stellen.
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09.10.12, 16:11
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#22
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Anfänger
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 3
Bedankt: 2
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Rechtsanwalt prüfen lassen .....
und sei froh das nichts schlimmeres passiert ist ..
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10.10.12, 18:48
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#23
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Anfänger
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 2
Bedankt: 2
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Also:
1. zahlt das die Versicherung
2. falls nicht, solltest du bei der FFW mal persönlich vorbeigehen dich bedasnken und n Fass Bier reinrollen und dann erzählen dass die Versicherung nicht bezahlt.
Die Feuerwehren finanzieren sich durch solche Einsätze und die fahren mit Mann und Maus und mit allen Fahrzeugen raus, egal ob die benötigt werden oder nicht, weilVersicherung zahlt.
Ansonsten sind das aber auch ganz normale Leutz wie du und ich und wollen dich bestimmt nicht abzocken.
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16.10.12, 18:18
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#24
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2012
Beiträge: 1
Bedankt: 2
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Sorry MrDschugel,
aber dein Post ist komplett Müll.
Das die Versicherung nicht immer zahlt, ist bekannt. Wurde oben ausreichend erörtert.
Das Fass kannst Du gerne bei der FFw reinrollen - wir freuen uns immer wenn wir ein Danke für einen Einsatz bekommen - erst recht wenn es ein schwerer VU war.
ABER: die FFw kann NICHTS an der Rechnung drehen! Der Einsatz wurde protokolliert, durch die FFw selbst aber auch durch Polizei und Rettungsdienst.
Die Rechnung wird durch die Stadt oder Gemeinde oder Kreis erstellt, aufgrund der Protokolle bzw. Einsatzberichte. Die Städte und Gemeinde sind Träger der Feuerwehren, siehe dazu FSHG (NRW) oder andere.
Die Feuerwehren DÜRFEN in Deutschland im Übrigen keine Hilfeleistungen geben, die auch ein privater Unternehmer erfüllen kann. (Schutz der Privatwirtschaft)
Desweiteren ist es auch ein völliger Humbug das die Rettungsdienste (FFw, RK usw.) immer mit allen Fahrzeugen und Mannschaften zu jedem Einsatz ausrücken. Das ist Stammtischgelabber, und trifft nicht annähernd die Realität.
Hier gibt es mehrere wichtige Regeln.
Als Erstes wäre das mit der "Verhältnismäßigkeit". Kein Mensch würde etwas bezahlen was schwachsinnig ist.
Desweiteren sind für die FFw und RDs sogenannte Ausrückeordnung angelegt, die ganz klar besagt, wer alles ausrückt bei den Alarmstichworten. Zb. Feuer klein, oder Person hinter Tür oder VU mit x eingeklemmten Personen.
Ein Feuer klein kann bedeuten das ein Mülleimer vor einem Buswartehäuschen brennt.
Dann rückt das garantiert nur ein Wagen aus.
Bei dem Unfallgeschehen hier, mit zwei eingeklemmten Personen benötigt man schon zwei Gruppen (wenn Material vorhanden ist) = 18 Mann Fw (!) um die Personen zu retten oder im schlimmsten Fall zu bergen. Dazu ein bis zwei Notärzten, zwei bis drei RTW's, und noch eine Gruppe der Fw um die Unfallstelle abzusichern, Brandschutz herzustellen und und und.
Also, sorry. Du hast keine Ahnung und gibts nur Stammtischgeplärre hier ab.
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22.10.12, 21:08
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#25
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2012
Ort: NRW
Beiträge: 10
Bedankt: 2
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Ja der Fahrer hatte Alkohol im Blut.
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23.10.12, 07:18
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#26
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Anfänger
Registriert seit: Jun 2012
Beiträge: 40
Bedankt: 21
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Wie vie Alkohol denn? Über 0,3 Promille? Oder sogar noch in der Probezeit? Dann wirds bitter....
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23.10.12, 09:01
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#27
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Newbie
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 67
Bedankt: 36
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wenn er halter ist, aber jemand anderes fahrer gewesen ist, wirds problematisch mit den kosten, denn ich bezweifle, dass der fahrer auf sein kfz mitversichert war... das wird lustig...
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23.10.12, 10:07
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#28
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Anfänger
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 5
Bedankt: 4
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Zitat:
Zitat von FrozenAnanas
Wie vie Alkohol denn? Über 0,3 Promille? Oder sogar noch in der Probezeit? Dann wirds bitter....
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Die 0,3°% Grenze wirkt sich nur auf den Verlust der Fahrerlaubnis aus, wenn man von der Polizei kontrolliert wird. (Der Wert des Blutbildes ist ausschlaggebend)
Gilt nur ab 21 Jahren & man muss aus der Probezeit sein.
Ein Glas 0,33cl könnten sowieso schon aussreichen um den Wert zu übersteigen.
Mich würde es interessieren wieviel Alkohol der Fahrzeugführer getrunken hatte.
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23.10.12, 14:33
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#29
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2012
Ort: NRW
Beiträge: 10
Bedankt: 2
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Ja Anwalt wurde schon aufgesucht.
Also mit den Alkohol haben wir echt übertrieben, der Fahrer hatte 1.3 Promille.
Normalerweise Fahren wir nie wenn wir mal trinken gehen, keine Ahnung was uns dazu gebracht hat zu Fahren. Und keiner von uns kann sich an den Unfall die Fahrt oder sonstiges erinnern.
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24.10.12, 22:03
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#30
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Mitglied
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 464
Bedankt: 172
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Zitat:
Zitat von Cazao
Die 0,3°% Grenze wirkt sich nur auf den Verlust der Fahrerlaubnis aus, wenn man von der Polizei kontrolliert wird. (Der Wert des Blutbildes ist ausschlaggebend)
Gilt nur ab 21 Jahren & man muss aus der Probezeit sein.
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Nicht ganz richtig. Hier gilt die 0,5 Promille Grenze.
Die 0,3 Promille Grenze gilt bei Verkehrskontrollen nur, wenn man Ausfallerscheinungen hat. Zum Beispiel Stoppschild oder Rote Ampel überfahren. Oder Auffälligkeiten im Gespräch mit dem Polizisten.
Auch gibt es bereits Konsequenzen für Führerschein und Versicherung, wenn man mit 0,3 Promille im Blut einen Unfall baut. Dabei muß es sich noch nicht mal um einen schweren Unfall handeln. Es reicht schon ein kleiner Kratzer, z.B. beim aus parken. Denn in dem Fall geht man bereits davon aus, das man auch mit nur 0,3 Promille im Blut, nicht mehr voll Fahrtüchtig war.
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24.10.12, 22:49
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#31
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Seriennarr
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 20
Bedankt: 13
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Zitat:
Zitat von vialukai
Also wie schon Mjöllnir vermutet hat werden hier die wildesten Sachen mal wieder gepostet..
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genau das find ich ja so spannend *g*
Zum Thema. Ich denke Anwalt ist nötig. Aber auch teuer. Der alleine kostet dich schon mal einiges an Euro.
Aber könnte es nicht sein, dass dir wegen der Fahrlässigkeit (betrunken und anderen betrunkenen fahren lassen) auch der Führerschein eingezogen wird? Ich meine da fällt alles ins Wasser. Auto kaputt. Fette Rechnung. Führerschein weg. Vielleicht Probezeit?
Ich danke für deinen Beitrag. Gibt mir wieder die Bestätigung nie Alkohol zu trinken wenn ich fahren muss.
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