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14.06.12, 19:19
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#1
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Prestigeobjects.de.to
Registriert seit: Jan 2012
Ort: Germany
Beiträge: 31
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Frage zu Übergangskennzeichen
Hey,
also ich und 3 andere wollen im Sommer in den Urlaub fahren.
Uns fehlt aber ein Auto, also haben wir nen Kumpel gefragt und der hat uns sein Auto zur verfügung gestellt. (Abgemeldet und ohne TÜV)
Meine Frage ist nun, ob ich mir einfach ein Übergangskennzeichen für 1 Woche holen kann, oder ob das ohne TÜV garnicht möglich ist.
Wieviel würde das dann grob kosten?
Danke im voraus 
Richy
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14.06.12, 19:34
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#2
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Mitglied
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 440
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Darfst auf der Straße nur bewegen was TÜV hat.
Versicherung anrufen hilft.
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14.06.12, 20:05
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#3
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Banned
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 394
Bedankt: 518
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Zitat:
Zitat von ecstasy69
Darfst auf der Straße nur bewegen was TÜV hat.
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Nein!
Mit Kurzzeitkennzeichen kann man auch Fahrzeuge ohne Tüv oder AU bewegen.
Schäden, die auf Mängel am Fahrzeug zurückzuführen sind, werden aber Probleme bereiten.
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14.06.12, 20:19
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#4
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Mitglied
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 440
Bedankt: 635
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Zitat:
Zitat von Amiganer
Nein!
Mit Kurzzeitkennzeichen kann man auch Fahrzeuge ohne Tüv oder AU bewegen.
Schäden, die auf Mängel am Fahrzeug zurückzuführen sind, werden aber Probleme bereiten.
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Du hast Recht. Habe mich undeutlich ausgedrückt. Habe im Kopf gehabt die Karre wäre schrott (Gott verdammte Einbdilung).
Generell ohne TÜV geht, stimmt. Allerdings muss es immer noch Sicherheitskreterien erfüllen. Was bei einem Schrott-Auto, um das es hier nicht geht, nicht der Fall wäre :-)
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14.06.12, 19:35
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#5
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Prestigeobjects.de.to
Registriert seit: Jan 2012
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Beiträge: 31
Bedankt: 19
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Verdammt! >.<
Danke
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14.06.12, 22:04
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#6
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Mitglied
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 376
Bedankt: 76
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Zitat:
Zitat von richy15
einfach ein Übergangskennzeichen Richy
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So ein Kennzeichen gibt es nicht, was Du mienst ist Kurzzeitkennzeichen.
ca 50,- € Versicherung + 22,- € Behördengebühr.
Je nach dem, wer der Versicherer ist, Allianz deckt die ganze EU ab. Bleibt noch das Problem, was die Exekutive des jeweiligen Landes dazu sagt, die sind nähmlich auch nicht so dumm wie sie aussehen Rechtlich gesehen sind die KK nur um eine Probefahrt innerhald des Austellungslandes zu machen.
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15.06.12, 08:09
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#7
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Anfänger
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 7
Bedankt: 1
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Zitat:
Zitat von aknx7
Bleibt noch das Problem, was die Exekutive des jeweiligen Landes dazu sagt
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In den meisten EU-Länder ist es kein Problem, aber man darf mit dem Kurzzeitkennzeichen nicht wieder zurück nach Deutschland.
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15.06.12, 08:15
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#8
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ♥♥BACHELOR's NIGHT♥♥
Beiträge: 6.877
Bedankt: 13.575
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Leute,
richy15 möchte den PKW (abgemeldet und ohne TÜV) zum reinen Privatvergüngen (Urlaubsfahrt) bewegen, da ist überhaupt nichts mit einem Kurzzeitkennzeichen und/oder Überführungskennzeichen abgedeckt.
Bei einem Kurzzeitkennzeichen muss der PKW TÜV haben und auch angemeldet sein.
Bei einem Überführungskennzeichen, wie der Name schon sagt, darf der PKW nur zum Zwecke der Überführung (und ausschliesslich nur dafür) z.B. beim räumlich weiter entfernten Autokauf benutzt werden, wenn die technischen Vorraussetzungen der StVZO gegeben sind.
Innerhalb dieser Frist des Kurzzeitkennzeichens (i.d.R. 3 Tage) ist es möglich den PKW über die Landesgrenzen hinaus zu bewegen, wenn wiederum die Technik i.O. ist. Jedoch wird es kritisch, wenn im Ausland ein Unfall passiert.
Also: Gar nicht erst probieren.
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15.06.12, 11:11
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#9
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Banned
Registriert seit: Feb 2010
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Bedankt: 518
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Zitat:
Zitat von gentleman-smart
Bei einem Kurzzeitkennzeichen muss der PKW TÜV haben und auch angemeldet sein.
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Nein!
Zitat:
Zitat von gentleman-smart
Bei einem Überführungskennzeichen, wie der Name schon sagt, darf der PKW nur zum Zwecke der Überführung (und ausschliesslich nur dafür) z.B. beim räumlich weiter entfernten Autokauf benutzt werden, wenn die technischen Vorraussetzungen der StVZO gegeben sind.
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Kurzzeitkennzeichen = Überführungskennzeichen: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Kurzzeitkennzeichen dürfen für Überführungsfahrten (auch zur TÜV-Prüfung oder zur Werkstatt - also auch Fahrzeuge ohne Tüv können gefahren werden) sowie für Probefahrten benutzt werden. Wie damals schon mit den Roten Kennzeichen wird es durchaus schwer nachzuweisen sein, ob seine Ausfahrt eine reine Vergnügungsfahrt oder aber eine ausgiebige Probefahrt ist.
Zitat:
Zitat von gentleman-smart
Innerhalb dieser Frist des Kurzzeitkennzeichens (i.d.R. 3 Tage) ist es möglich den PKW über die Landesgrenzen hinaus zu bewegen, wenn wiederum die Technik i.O. ist. Jedoch wird es kritisch, wenn im Ausland ein Unfall passiert.
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Nein!
Kurzzeitkennzeichen sind 5 Tage gültig. Über Landesgrenzen hinaus kannst du nur mit einem Ausfuhrkennzeichen fahren. Ausfuhrkennzeichen sind normalerweise günstiger als Kurzzeitkennzeichen fürs Innland. Das Zulassungssiegel für dein Ausfuhrkennzeichen bekommst nur bei der Zulassungstelle, wenn du das Fahrzeug vorzeigst. Mit ungestempeltem Kennzeichen kannst du nur das Auto zur Zulassungsstelle verbringen.
Ich persönlich würde sowas auch nicht machen, KFZ ohne Tüv mit Kurzzeitkennzeichen in den Urlaub mitnehmen. Wenn was passiert und es wird dir nachgewiesen, dass du das Kurzzeitkennzeichen zweckentfremdet hast, hast du schon mal eine Anzeige am Hals. Und wenn das rauskommt, nimmt dich die Versicherung 100%ig in Regress - und dann wird's richtig teuer!
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15.06.12, 14:31
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#10
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Katzenfisch
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 571
Bedankt: 614
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Zitat:
Bei einem Kurzzeitkennzeichen muss der PKW TÜV haben und auch angemeldet sein.
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Dann bräuchte man kein Kurzzeitkennzeichen mehr.
Zitat:
(1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen. § 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.
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15.06.12, 14:42
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#11
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Prestigeobjects.de.to
Registriert seit: Jan 2012
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Beiträge: 31
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Der TÜV ist nur abgelaufen, nicht, das es das Auto nicht mehr bekommen hätte.
Achja, ich will es innerlandes fahren
Aber wie ich hier rauslesen, würden es mir zwar einige abraten, aber es ist grundsätzlich nicht verboten, richtig?
Danke an alle!
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23.06.12, 13:26
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#12
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I DON´T LIKE
Registriert seit: Jun 2012
Beiträge: 4
Bedankt: 0
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ich hab mir vor kurzem ein neues Auto geholt, und auch ein überführungskennzeichen bzw. Kurzkennzeichen für 5 Tage
Die Schilder haben mich 19€ gekostet plus 10€ Behördengebühr. Meine Versicherung hat das ganze kostenlos gemacht, da ich ja bei denen weiterhin versichert bin.
Was das bei dir kostet ka.
Mit dem in Urlaub fahren..naja...auslegungssache würde ich sage.
Eigentlich kannst du mit diesem 5 Tageskennzeichen innerlandes fahren wie du möchtes, jedoch sollt man das ganze nicht überstapazieren.
Wenn nachher was am Auto ist und dadurch wird ein Unfall hervorgerufen, und die versicherung findet heraus das du mit dem ding in der gegend rumgefahren und in den Urlaub bist, werden die dir mit sicherheit eins Husten.
Also meiner Meinung nach, wenn ihr nur 100-200 km weit fahrt kann mans vil. machen, aber wie gesagt, Risiko bleibt.
Bessere Lösung: Einfach en Auto mit TÜV kaufen.
Mit 1-5 Monaten TÜV und nem abgegammeltem äuserm bekommt sowas für 50 bis 200 €
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