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Darf vermieter einfach in die wohnung?

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Ungelesen 09.05.12, 09:33   #1
rene290490
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Standard Darf vermieter einfach in die wohnung?

hi!

ich hätte mal eine frage.

der vermieter in unserem haus war schon des öfteren "rumschnüffeln" bei anderen nachbarn in deren abwesenheit.
keine ahnung was er da macht, aber schaut die wohnungen durch.
dies macht er mit einem ersatzschlüssel den er sich behalten hat.

wenn er nun in meine wohnung kommt wenn ich nicht da bin.....
darf er das ohne meines wissens überhaupt?

Lg
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Ungelesen 09.05.12, 09:40   #2
chillaz200
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Der Vermieter darf in KEINEM Fall in deine Wohnung (ausgenommen Gefahr im Verzug - Feuer,kinder in Not etc..)
Das ist Hausfriedensbruch, und er verletzt damit dein Hausrecht.
Geh zu Ihm hin und sag Ihm du möchtest den Ersatzschlüssel haben, du möchtest nicht dass er einen hat.
Gib Ihn jemand anderem dem du vertraust.
Falls das nicht fruchtet kannst du, wenn es dir wirklich wichtig ist, die Schlösser tauschen lassen (is halt nich ganz günstig)
Ps. notfalls auch mit Anwalt androhen er muss Ihn herausgeben.

ich würde das aber nich empfehlen ich meine ihr müsst ja miteinander auskommen.


Quelle: (ist übrigens alles sehr gut erklärt zum nachlesen sehr zum empfehlen)

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beste grüße
chillaz200 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 09.05.12, 09:45   #3
rene290490
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oh danke

also ich finde das witzlos^^
geht einfach in die wohnungen rein schauen was so alles da ist.
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Ungelesen 09.05.12, 09:46   #4
ecstasy69
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chillaz200 hat vollkommen recht.
Jedoch bitte bedenken:
1 mal im Jahr darf er sich die Wohnung angucken, das aber nur mit Vorankündigung und genugend Vorlaufzeit für dich! Häufiger darf er das nicht, es sei denn du wärst einverstanden.
Wenn du berechtigte Zweifel hast er will in deine Wohnung sofort mit ihm reden. Streitet er das ab oder will häufiger in die Wohnung -> Auf jeden Fall zum Anwalt.
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Ungelesen 09.05.12, 09:48   #5
chillaz200
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Jep bei dringendem Tatverdacht und bei beweisen besteht fristlose Kündigung seitens des Mieters (wenn man das möchte, kann man ja nebenbei mal erwähnen + Anzeige wegen Hausfriedensbruch )

Manche Leute sind halt neugierig
Hat ein Vermieter (war ein Rumäne die haben es nicht so mit Anstand und Gesetzen) auch mal gemacht, ich war aber so perplex dass ich nicht sofort reagiert habe, wenn das nochma gescheh wäre hätte ich ihm erstma eine gepfeffert und ihn dann die treppe runtergeworfen.
Sowas gehört sich einfach nich und meine Freundin hatte sich da echt erschreckt dass da einfach ein Typ in der Wohnung steht.
(er wollte zwar nur nach dem Wasser schaun aber trotzdem kann man sowas vorher freundlich abmachen)
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Ungelesen 09.05.12, 10:15   #6
Chev_Chelios1986
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Stimmt der Vermieter darf 1x jährlich aber nur mit Vorankündigung in die Wohnung. Sonst hat er kein Anrecht darauf ausser Du lässt ihn natürlich in die Wohnung rein.

Übrigens: eigentlich dürfte er auch keinen Ersatzschlüssel für die Wohnung haben. Alle Schlüssel sind bei Übergabe der Wohnung an den Mieter auszuhändigen ausser dieser ist damit einverstanden, dass der Vermieter z.B. für Notfälle einen Ersatzschlüssel einbehält.
__________________
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Ungelesen 09.05.12, 13:25   #7
Evangelium
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mein tip:
tausch das schloss aus.
neues schloss gibt es für 10 euro beim baumarkt.
dann kann er nur rein wenn er sich anmeldet^^
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Ungelesen 09.05.12, 13:46   #8
alcedoatthis
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Ich hätte sofort das Schloß ausgetauscht, ihn jedoch bei Gelegenheit sehr freundlich aber bestimmt darauf hingewiesen, dass er nicht das Recht dazu hatte. Du bist als Mieter der Inhaber und hast Hausrecht. Besichtigen kann er nur nach vorheriger Abstimmung mit Dir!!
Vermieter erleben natürlich manchmal schlimme Sachen mit Mietnomaden, deshalb sollte man auch Verständnis aufbringen, aber es gibt Grenzen, die sie nicht überschreiten dürfen. Bleib dem Vermieter gegenüber aber freundlich, so kann man viel besser reden und klar kommen. Und vielleicht brauchst Du ihn ja mal als Referenz, wenn Du eine andere, größere Wohnung suchst.
Alles Gute wünsche ich Dir.
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Ungelesen 09.05.12, 19:23   #9
chillaz200
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das macht irgendeine Person nur einmal, und dann niemals wieder!
das wären mir die 25 jahre max strafe falls väterchen Staat einen erwischt, wert!
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Ungelesen 09.05.12, 20:13   #10
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GGeorgopulos:

Sonst ist alles klar bei Dir?
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Ungelesen 09.05.12, 20:22   #11
GGeorgopulos
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Zitat:
Zitat von chillaz200 Beitrag anzeigen
das wären mir die 25 jahre max strafe falls väterchen Staat einen erwischt, wert!
Bin gar nicht sicher, ob es überhaupt eine Strafe gäbe.
Wenn man vor einem Angreifer steht, bei dem man um Leib und Leben fürchten muss,
dann ist man in einer Notwehrsituation. Nach meinem Rechtsgefühl beginnt die Notwehrsituation genau in dem Augenblick, wo ein Einbrecher meine Wohnung betritt,
bin aber kein Jurist, daher Fragen an evt. mitlesende Experten:

Rechtfertigt das Eindringen eines Einbrechers zu sofortiger Notwehr, oder ist man verpflichtet, ihn vorher zu bitten, so freundlich zu sein und die Wohnung wieder zu verlassen?
Darf man das Auto in der eigenen Garage an einem offenen Stromkabel legen,
oder muss man auf jeden Fall verhindern, dass einem möglichen Einbrecher ein Unfall zustossen könnte?
Oder noch *******r: Wenn mein Dachboden renovierungsbedürftig ist und sich daher ein Einbrecher während seines Raubzugs ein Bein brechen könnte, könnte er mich im Falle des Beinbruchs tatsächlich anzeigen, d.h. wäre ich verpflichtet, für mögliche Einbrecher einen sicheren Fluchtweg zu bauen?
GGeorgopulos ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 09.05.12, 21:20   #12
schneemann123
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GGeorgopulos :

Wenn jemand in deine Wohnung einbricht, darfst du ihn rausschmeißen, ohne ihn vorher freundlich zu bitten. Ein tritt in den Bauch damit er rausfliegt genügt.
Drauf prügeln wie ein Irrer ist jedoch nicht erlaubt ^^.

Und deinem Einbrecher einen Fluchtweg bauen solltest du auch nicht machen. Wenn du's aber trotzdem machst, dann sag mir bitte wo du wohnst
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Ungelesen 09.05.12, 21:26   #13
wAv3
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Zitat:
Zitat von chillaz200 Beitrag anzeigen
das macht irgendeine Person nur einmal, und dann niemals wieder!
das wären mir die 25 jahre max strafe falls väterchen Staat einen erwischt, wert!
Komm mal klar, man muss ja ned direkt an die drastische der drastischen Methoden denken.

Es soll auf die Möglichkeit der Kommunikation geben.

Btt: Dein Vermieter darf natürlich nicht rein, sprich am besten mal mit ihm und mach ihm klar das du das nicht willst (Und ers auch nicht darf!)
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Ungelesen 09.05.12, 21:44   #14
chillaz200
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Ging mir nicht um den Hausfriedensbruch sonder die erwähnte Geschichte falls da hintergedanken bezüglich meiner "wehrlosen" freundin dagewesen wären.
Da muss ich sagen könnte ich mich nich beherrschen, gleiches Spiel für Kinder (wenn man welche hat).
Aber ja wie in meinen vorherigen Posts:
erst auf ne freundliche, nette aber bestimmte Art versuchen es is ja immer noch der Vermieter, der ziemlich ätzend sein kann wenn er will im Alltag.
aber wenn nichts fruchtet, entweder kündigen und anzeigen oder einfach schlösser wechseln
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Ungelesen 16.05.12, 14:15   #15
Ratibora
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Zitat:
Zitat von chillaz200 Beitrag anzeigen
Hat ein Vermieter (war ein Rumäne die haben es nicht so mit Anstand und Gesetzen) auch mal gemacht, ich war aber so perplex dass ich nicht sofort reagiert habe, wenn das nochma gescheh wäre hätte ich ihm erstma eine gepfeffert und ihn dann die treppe runtergeworfen.
1) Gut, das da keine vor urteile hast! Wie bei allen völkern gibt es anständige und a****löcher. Hat nix miz herkunft zu tun. Es gibt deutsche, die sich im urlaub ordentlich benehmen und solche, die nur saufen und ins hotelzimmer kotzen.

2) gewalt ist schei*e, ruf die bullen, wenn sowas passiert. dafür gibts die nähmlich!

alcedoatthis

Zitat:
Zitat von alcedoatthis Beitrag anzeigen
Bleib dem Vermieter gegenüber aber freundlich, so kann man viel besser reden und klar kommen.
ja genau!

Zitat:
Zitat von alcedoatthis Beitrag anzeigen
Und vielleicht brauchst Du ihn ja mal als Referenz, wenn Du eine andere, größere Wohnung suchst.
Dafür ist ein schlechtes verhältnis besser. Wenner dich loswerden will, wird er jedem anderen Vermieter sagen, wie super du bist. ist doch klaro.

Zitat:
Zitat von GGeorgopulos Beitrag anzeigen
Bin gar nicht sicher, ob es überhaupt eine Strafe gäbe.
Wenn man vor einem Angreifer steht, bei dem man um Leib und Leben fürchten muss,
dann ist man in einer Notwehrsituation.
wenn der mit pistole in deiner wohnung kommt, dann darfst du ihn tot machen. wenn er keine bedrohung ist, ist das totschlägerei.
Ratibora ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 16.05.12, 14:21   #16
chillaz200
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naja wer mein hausrecht verletzt muss eben mit konsequenzen rechnen.

Das mit den Rumänen und vorurteilen war etwas unvorteilhaft formuliert.
wollte ausdrücken dass besagte Family das nich so gesehn hat nich das ganze volk
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Ungelesen 17.05.12, 23:40   #17
BerlinHarry
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Zitat:
Zitat von Evangelium Beitrag anzeigen
mein tip:
tausch das schloss aus.
Mein Tip: Überrasche ihn mit der Polizei (Einbruch,Hausfriedensbruch...etc)
und dann ab zum Anwalt.
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Ungelesen 18.05.12, 01:24   #18
Danny_BaT
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Wie wärs, geh zum baumarkt, kauf dir n Schloss für 20 €, für 70€ n gutes sicherheitsschloss, und dann ein tut aufmachen und schlösser tauschen.
Danny_BaT ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 18.05.12, 20:49   #19
guddi84
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eben, Schloss tauschen und gut ist´s.
guddi84 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 18.05.12, 22:55   #20
Bastii_1988
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Bei uns ist der Vermieter ebenfalls einfach mal in unsere Wohnung gegangen als wir beide auf der Arbeit waren. Haben uns dann mit einem Anwalt kurzgeschlossen der uns sagte, dass das ein Grund für eine fristlose Kündigung sei Haben dann die Wohnung auch wirklich fristlos gekündigt ... der Vermieter hatte daraufhin Widerspruch eingelegt aber uns wurde recht gegeben.
Bastii_1988 ist offline   Mit Zitat antworten
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