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[Internet] Filesharing-Statistik: Weniger Abmahnungen, mehr Klagen

 
 
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Ungelesen 17.02.12, 20:06   #1
edition3
So geht nich!
 
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Standard Filesharing-Statistik: Weniger Abmahnungen, mehr Klagen

Zitat:
Filesharing-Statistik: Weniger Abmahnungen, mehr Klagen

Erstmals seit 2005 war die Zahl der Abmahnungen gegen Nutzer von Internet-Tauschbörsen rückläufig. Dafür stieg die Zahl der Klagen. Ein neues Gesetz soll den „Abmahnwahn“ einschränken.
Weniger Filesharing-Abmahnungen 2011 © Verein gegen den Abmahnwahn

Nutzer, die MP3-Datein heruntergeladen haben, wurden häufig abgemahnt.
Wer und was wurde abgemahnt?

Wie im Vorjahr veröffentlichte der Verein gegen den Abmahnwahn eine Statistik zum Thema Filesharing und Abmahnwesen in Deutschland, beruhend auf gesammelten Daten von freiwilligen Nutzern aus dem Jahr 2011. Demnach gab es im vergangenen Jahr rund 40 Prozent weniger wegen Filesharing abgemahnte Nutzer als 2010. In 2011 verschickten 53 Abmahnkanzleien schätzungsweise 218.500 Schreiben. Am Häufigsten mahnten die Anwälte 2011 das Herunterladen des Films „The Expendables“ in Deutschland ab. Den Großteil (43 Prozent) machten allerdings MP3-Dateien aktueller Hits aus, gefolgt von Spielfilmen (29 Prozent).

Forderungen durch Kanzleien
und Reaktion der Nutzer


Insgesamt forderten die Kanzleien im Jahr 2011 wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing 165.536.066 Euro von ertappten Nutzern. Im Durchschnitt verlangte jede Kanzlei 682 Euro pro Vergehen. Von allen Nutzern, die sich mit dem Problem Abmahnung auf der Internetseite des Vereins meldeten und ihren weiteren Verlauf mit dem Umgang des Problems mitteilten, schickten 90,2 Prozent eine modifizierte Unterlassungserklärung an die Kanzleien zurück. Das heißt, sie verzichteten auf ein Schuldeingeständnis und mussten in der Regel weniger oder gar nichts zahlen. 9,3 Prozent gaben an, die Forderungen der jeweiligen Kanzlei bezahlt zu haben und 0,5 Prozent unternahmen nichts. Nach Annahmen der Verfasser der Statistik ist der immense Rückgang an Abmahnungen 2011 dem erhöhten Klageaufkommen der Kanzleien geschuldet, um Verjährungen nicht verstreichen zu lassen. Die genauen Zahlen über die Anzahl der Prozesse ist zwar unklar, jedoch beauftragten immerhin 13.784 Betroffene einen Rechtsanwalt.

Neue Richtlinien

Der Verband für Verbraucherschutz will den horrenden Forderungen der Rechteinhaber und Kanzleien gesetzlich einen Riegel vorschieben. Beim ersten Vorfall und Downloads zu privaten Zwecken, steht eine Pauschale von etwa 100 Euro zur Debatte. Außerdem sollen sich die Kanzleien den Prozessort nicht mehr selber aussuchen dürfen. Stattdessen klärt ein Gericht in der Nähe des Abgemahnten den Sachverhalt.

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