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[Kurioses] Großfamilie wollte Haus von Hartz IV kaufen

 
 
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Ungelesen 17.02.12, 19:01   #1
Mukwu
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Standard Großfamilie wollte Haus von Hartz IV kaufen

Vater Staat sollte Familie auf Hartz IV das Häuschen finanzieren

Zitat:
Vom Hartz IV-Satz ein Häuschen kaufen? Das versuchte jetzt eine Familie mit acht Kindern in Nordrhein-Westfalen. Doch das Bundessozialgericht hat dem einen Riegel vorgeschoben – dabei hatte die Familie mehr als die Hälfte des Hauses ja schon abbezahlt – auch mit Geld des Staates.

Das Bundessozialgericht in Kassel hat die Klage einer Großfamilie aus Minden in Nordrhein-Westfalen abgewiesen. Die Familie, die von Hartz-IV lebt, wollte ihren Hauskauf von staatlichen Geldern finanzieren lassen. Als ihnen diese verwehrt wurden, klagte sie sich durch mehrere Instanzen – und verlor, wie die Süddeutsche Zeitung am Freitag berichtete.



Der aus Libyen stammende Familienvater und seine Familie mieteten das Haus und das 750 Quadratmeter große Grundstück zunächst nur, entschieden sich aber dann, einen Kaufvertrag für das „etwas lädierte Haus“ zu unterschreiben.



Das sich die große Familie, die insgesamt acht Kinder hat – eins davon schwerbehindert – das eigentlich gar nicht leisten kann, schien sie vorerst nicht weiter zu interessieren.



Zunächst lief dann auch alles noch nach Plan. Über die Hälfte des Gesamtkaufpreises von 65.000 Euro konnte die Familie bezahlen. Denn sie bezog die heute bereits abgeschaffte Eigenheimzulage und leitete das Geld von Papa Staat direkt an die Verkäuferin des Hauses weiter. Als die Zulage dann eingestellt wurde, blieb noch ein Betrag von 25.000 Euro offen.



Der Klagegrund war einfach: Der Familie blieben nach Abzug aller Kosten nur noch 1570 Euro übrig. Zu wenig, um die Raten für das Haus zu bezahlen. Sie forderte daher vom Staat, den noch ausstehenden Betrag für sie zu übernehmen. Dafür klagte sich die Familie durch mehrere Instanzen.



Die Stadt Minden weigerte sich nämlich, den Hauskauf einer mittellosen Familie zu finanzieren. Es wären monatlich 500 Euro angefallen. Lediglich die Nebenkosten wurden im Rahmen der Hartz IV-Leistungen von der Stadt übernommen. Wie die Süddeutsche berichtete, zog der Familienvater dann vor das Sozialgericht in Detmold, danach vor das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen und schließlich vor das Bundessozialgericht in Kassel.


Doch der Mann hatte keinen Erfolg. Klage, Berufung und Revision wurden abgewiesen. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit der Tatsache, dass der „Aspekt der Vermögensbildung“ im Vordergrund gestanden habe. Dies sei der Fall, da die Familie schon „zum Zeitpunkt des Immobilienkaufs hilfsbedürftig“ gewesen sei. Für die Vermögensbildung müsse der Staat aber nicht zahlen, so das Urteil der Richter. Tilgungsleistungen können im Rahmen der Hartz-IV-Zahlungen „ohnehin nur in Ausnahmefällen geleistet werden“.



Die Familie wird den Restebetrag also selber stemmen müssen. Die Prozesskosten dagegen werden wieder nur von einem bezahlt – dem Staat.
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