Wollte ja lange nichts schreiben in diesem Thread, aber nun setze ich mich, kraft eigener Willkür, mal kurzfristig in den Dienst zurück
Zuerst:
Die Story des TE ist hanebüchen ohne Ende. Dann noch ein frustrierter Polizist der ohne gesetzlich garantierte Nachtzuschläge auskommen muss ...
Ok:
Das genannte "Orange" ist eigentlich Gelb und verpflichtet den Verkehrsteilnehmer (VT) zum nötigenfalls Warten auf das nächste Lichtzeichen. In diesem Fall auf "Rot". Gelb beinhaltet auch die Vorschrift, dass der VT mehr verpflichtend zum Anhalten, als zum Beschleunigen ist.
Zu dem kritisierten Punkt 4 (keine Gefährdung und alles frei):
Jegliche "Aktion" eines Vt hat im Strassenverkehr nur unter den günstigsten Umständen zu erfolgen. Um es an einem anschaulicheren Beisspiel fest zu machen: Auf einer Strasse (meist "K" oder "L") gilt ohne zusätzliche Beschilderung die maximale Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Dies berechtigt den VT aber nicht, diese auch in ungünstigeren Umständen voll auszunutzen.
"Alles frei und keine Gefährdung"
ouch...
Da darf ich mal ganz locker auf den § 1 der StVO verweisen, der besagt, dass sich jeder VT so zu verhalten hat, dass Niemand mehr als den Umständen entsprechend belästigt, behindert, gefährdet oder beschädigt wird.
Man kann schon beim Lesen erkenne, dass die Gefährdung bereits an 2 höchster Stelle steht und somit schon abstrakt und nicht nur konkret sein muss.
Zudem ist es immer latent davon auszugehen, dass einer der Punkte unter §1 gegeben sein kann.
Die rechtliche Voraussetzung für den Atemalkoholtest ist ja bereits durch das Fehlverhalten gegeben. Bei der eigenen Aussage über einen vorangegangen BTM-Konsum und den dazugehörenden Anzeichen (Pupillen, verlangsamte Reaktion) sind auch die weiteren Massnahmen durchaus gerechtfertigt.
All das zusammen hätte auch deutlich schlimmer ausgehen können. Und negative (positiv für den TE) Ergebnisse gehören dazu. Dafür hat man die rechtlichen Vorausetzungen beachtet, die auch "Niederlagen" seitens der Polizei beinhalten.
90 Euro ist da ganz ok. Lediglich bei der Punktezahl, und das mögliche Fahrverbot, könnte man eventuell drücken. Aber nicht um jeden Preis.
Aus welchem Film stammen übrigens die 42 Stunden?
Dienstende!