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Zitat von Private Paula
Ich würde lieber mal die andere Version hören*.
Er muss dich nämlich nicht rein lassen, auch wenn das weiter oben steht.
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Wenn die Situation so, wie dargestellt, gewesen ist
muss er ihn einfädeln lassen.
Der überholte Wagen hat eine erkennbare Lücke gelassen, was als Zustimmung zum Spurwechsel gilt. Wenn der Fahrer des überholten Wagens trotz erkennbaren Beginns des Spurwechsels, durch Beschleunigen diesen zu Verhindern versucht, kann das als Nötigung ausgelegt werden. Ihm wird somit die Hauptschuld an einem evtl. auftretenden Unfalls zugemessen, da er durch sein Verhalten die Situation hervorgerufen hat.
Das Problem an solchen Situationen ist die Beweiserbringung.
Kann diese durch mangelnde Zeugen od. anderes nicht eindeutig erbracht werden wird die Schuld meistens 1:1 aufgeteilt.
Zitat:
Das Reißverschlußverfahren ist gesetzlich im § 7 Abs. 4 StVO geregelt:
"(4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, daß sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlußverfahren)."
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*oder wie kann es sein das du schon "fast" ganz auf der Fahrspur bist, er dich aber am Tankdeckel treffen würde. Da bist du wohl nicht mal zum viertel auf der Spur.
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Bei europ. Autos befindet sich der Tankdeckel meistens hinten rechts. Wenn man den Winkel beim Spurwechsel berechnet, kriegt der Überholte starke Probleme zu erklären wie er dem Einfädelnden dort reinfahren konnte ohne zu versuchen den Auffahrunfall zu verhindern.