Hat das Jobcenter dich bei der Antragstellung darüber informiert ,daß dir Kindergeld zusteht und du dieses beantragen musst ?Auch schriftlich?
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Wenn Nein ,sofort Widerspruch einlegen, die müssen dich darüber aufklären . Kindergeld wird von denen als Einkommen berechnet.
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Hab grad gesehen, daß §11 Abs2 bei Kindergeld leider durch:
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ausgehebelt wird, bei normalem Einkommen gilt das Zuflußprinzip.
Also Widerspruch einlegen und sich nicht einschüchtern lassen. Eventuell kannst du Kindergeld rückwirkend beantragen. Bis ein Kindergeldantrag durch ist können schon mal paar Monate vergehen. Ab Tag der Antragstellung , was du bald tun solltest, hast du andere Leistungen beantragt und diese können vom Jobcenter angerechnet werden, oft erhält man dann im laufenden Bezug aber ein Darlehen bis das Kindergeld dann rückwirkend gezahlt wird.
Und wieso wollen die Kosten für Unterkunft und Heizung zurück? Kindergeld darf dir eigentlich nur auf den Regelsatz angerechnet werden.Wenn du soweit durchs Kindergeld "überzahlt" bist,daß die auch die KdU zurückfordern können, erinnere sie daran,daß die eigentlich laut:
Zitat:
Abweichend von § 50 des Zehnten Buches sind 56 vom Hundert der bei der Leistung nach § 19 Satz 1 und 3 sowie § 28 berücksichtigten Kosten für Unterkunft, mit Ausnahme der Kosten für Heizungs- und Warmwasserversorgung, nicht zu erstatten. Satz 1 gilt nicht in den Fällen des § 45 Abs. 2 Satz 3 des Zehnten Buches, des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Zehnten Buches sowie in Fällen, in denen die Bewilligung lediglich teilweise aufgehoben wird
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nur 56% der KdU zurückfordern können ,dieses auf jeden Fall zu prüfen haben.Das wird von denen gerne übersehen , da wir "Kunden" unsere Rechte nicht kennen, nicht wissen was uns alles zusteht und auch nicht darüber aufgekärt werden.Laß dich auf jeden Fall von nem Fachanwalt für Sozialrecht beraten, das läuft über einen Beratungsschein vom Gericht und kostet nix!