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Zustimmung der Eltern

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Ungelesen 07.11.11, 21:19   #1
gogoph
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Standard Zustimmung der Eltern

Hey Leute,

ich habe eine juristische Frage, und zwar geht es um die Vertragsgültigkeit mit Minderjährigen, ohne schriftliche Erlaubnis der Eltern.

Bei dem zu mietenden Objekt geht es um eine Standard Domain.
In den AGB des Anbieters steht:

Zitat:
Minderjährigen ist die Bestellung unseres Onlineangebots untersagt. Eine Nutzung kann nur durch Zustimmung eines der gesetzlichen Erziehungsberechtigten

erfolgen.
Dabei ist mir aufgefallen, dass die Form der Zustimmung nicht näher beschrieben wurde.
Heißt das im Klartext, dass ich auch mit einem privaten "Ja" das Angebot buchen darf, ohne dass der Vermieter eine schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen hat?

Keine Angst, ich hab alles mit meinen Eltern abgeklärt, frage bloß aus Neugier

mfg,

gogoph
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Ungelesen 07.11.11, 21:33   #2
schneemann123
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Standard

Also soweit ich ich das jetzt sehe haben die Anbieter alles gesagt was gesagt werden muss.
Du kannst al Minderjähriger das angebot nicht nutzen. Nur wenn deine erziehungsberechtigten (in deinem Fall die Eltern) da Zustimmen.

Ob ein privates ja der Eltern reicht, hängt glaub ich davon ab wie seriös der Anbieter ist. Denn auch der Anbieter muss sich an seine ABG's halten und wenn es aus irgendeinem Grund dazu kommen sollte das man dich überprüft und du (Sagen wir einfach mal du wärst so einer^^) sagst: Nö, ich hab meine Eltern nie gefragt und auch nie gesagt das ich das gemacht hab, dann ist der Anbieter am Arsch.


Kann natürlich auch sein dass ich kompletten Unfug rede, aber so erscheint mir das ganze als logisch.
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Ungelesen 07.11.11, 21:49   #3
321meins
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Zunächst einmal: Das, was du als AGB zitierst, ist nicht wirklich eine AGB.
Vermutlich muss man im Rahmen des Bestellprozesses das Geburtsdatum angeben.
Sollte dadurch deine Minderjährigkeit festgestellt sein, wird der Verkäufer (in der Form seiner Wahl) eine Genehmigung einer deiner gesetzlichen Vertreter fordern.
Dabei bleibt es ihm überlassen, ob er sich mit einem "Habe meine Eltern gefragt. Ist ok." von dir zufrieden gibt oder eine schriftliche Genehmigung haben will.
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Ungelesen 07.11.11, 22:45   #4
gentleman-smart
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Du wirst auf jeden Fall eine schriftliche Bestätigung Deiner Eltern benötigen. Alles andere wäre auch für den Betreiber riskant.
Du bist als Minderjähriger nicht voll geschäftsfähig und kanns daher auch nicht im vollen Umfang für etwaige Schäden haftbar gemacht werden, falls so ein Vertrag ohne Zustimmung der gesetzlich bestimmten Erziehungsberechtigten zustande kommt.
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Ungelesen 08.11.11, 14:56   #5
Dakash
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Grundsätzlich sind Verträge schwebend unwirksam, die ein Minderjähriger ohne Erlaubnis seiner Eltern abschließt. Schwebend unwirksam bedeutet, dass sie an sich unwirksam sind, die Wirksamkeit durch die Zustimmung der Eltern aber hergestellt werden kann. Erst wenn die Eltern ihre Zustimmung verweigern, ist der Vertrag tatsächlich nichtig, bis dahin eben nur schwebend unwirksam.

Prinzipiell ist die Zustimmung der Eltern an keine Form gebunden, da wir in Deutschland in den meisten Bereichen (natürlich gibt es auch viele Ausnahmen, aber die eben nur Ausnahmen und nicht die Regel, sind) Formfreiheit. Hier gibt es keine Formvorschriften für die Zustimmung, dass heißt, dass auch eine mündliche Zustimmung der Eltern wirksam ist.
Allerdings wird es dann etwas haarig im Bezug auf die Haftungsfragen, daher möchte ich mir das an der Stelle sparen .

So die gesetzliche Regelung. Jedoch kann der Verkäufer natürlich eine bestimme Form verlangen, wenn er das möchte. Somit muss er (aus Gründen der Beweisbarkeit) eine mündliche Zustimmung nicht akzeptieren. Das wäre auch unzumutbar, da er im Zweifelsfall in der Mithaftung wäre.

Die Ausnahme ist der berühmte "Taschengeldparagraph". Kurz:
Dein Taschengeld (und co) darfst du ausgeben für was du willst, solange du keine rechtlich verbindliche Leistung (wie monatlichen Grundgebühren, KfZ-Steuer etc.) dafür erbringen musst.
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Ungelesen 08.11.11, 19:04   #6
gogoph
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Wie gesagt, ich fragte bloß aus purer Neugier, ob man durch die AGB des Verkäufers denjenigen austricksen könnte ^^

Vielen Dank für die Antworten!
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Ungelesen 08.11.11, 19:41   #7
Cibbl12
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Ich denke man kann sie austricksen. Ich hatte mir mal nen Minecraft-Server im Internet gemietet, und da reichte es aus, wenn ich mein Geburtsdatum mit 01.01.1993 angegeben habe, also das ich 18 war.
Sie wollten da auch keine weiter Zustimmung geschweige denn irgendetwas von den Eltern sehen.

Aber da das zu meiner schlimmen Zeit gehörte, würde ich dir empfehlen zu warten bis du 18 bist.
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Ungelesen 08.11.11, 20:30   #8
Style-Kill
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Das ist mittlerweile eine Standard Klausel in so gut wie Jeder AGB wo sie etwas anbieten was Geld kostet, die machen es sich leicht und machen einfach alle schön Copy and Paste und gut ist.

diese Klausel ist aber nicht Rechtens wenn Online etwas abgeschlossen wird ohne jegliche Recherche, wenn auf der i net Seite eine Anmeldung aber erforderlich ist und du dein Geburtsdatum angeben musst(es reicht meist schon die Abfrage mit einem einfache Frage wie Alt du bist. fehlt es wird es wieder unwirksam) wird die AGB Klausel dadurch rechtens weil das nach Ansicht des Gerichts meist ausreicht und dadurch der Käufer sich unter falschen Bestimmungen sich etwas zu nutzen gemacht hat.

Das ist aber auch mittlerweile recht Wichtig für viele geworden das viele Gerichte so entschieden, denn Online F2P Games zocken gerne mal Minderjährige ab und berufen sich auf die AGB, durch nicht vorhandene abfragen wie alt man sei wird es aber unwirksam und man erhält sein Geld zurück was das Kind verzockt hat.

von daher mach es einfach und falls erforderlich melde dich mit den richtigen Daten an und gut ist, wenn schon nehmen die es so an, oder wollen was von dir und du gehst dem nach.

ich verweise mal darauf, kommt eigentlich ziemlich gleich mit der Frage ;D

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