Der kleine spanische Hersteller Nuevas Tecnolog�*as y Energ�*as Catalá hat erfolgreich das Design seines Android-Tablets NT-K Pad gegen Apple verteidigt. Der Hersteller aus dem Raum Valencia geht nun in die Gegenoffensive und reichte eine Monopol-Beschwerde gegen Apple ein.
Besonders interessant ist die Tatsache, dass es hier um jene Geschmacksmuster geht, die auch schon in Deutschland verhandelt worden sind. Das Landgericht Düsseldorf hatte dem iPad-Hersteller im September rechtgegeben, dass das Samsung Galaxy Tab 10.1 das iPad 2 kopiere.
Das Unternehmen aus Cupertino hatte sich das Tablet-Design bereits 2004 in Form eines so genannten Geschmacksmusters in Deutschland schützen lassen. Wie 'FOSS Patents' berichtet, sahen die spanischen Richter die Angelegenheit aber anders als ihre deutschen Kollegen und folgten der Argumentation der Apple-Anwälte nicht.
Die Angelegenheit hatte im November 2010 begonnen. Damals beschuldigte Apple das kleine spanische Unternehmen, dieses würde das iPad "kopieren" und setzte beim Zoll ein Importverbot durch. Die spanischen Behörden konfiszierten in Folge eine Ladung der in China produzierten Android-Tablets.
Eine Zeit lang tauchte die Firma sogar in einer EU-weiten Liste über Produktpiraten auf. Doch damit nicht genug: Wie Florian Müller von "FOSS Patents" berichtet, habe Apple sogar Strafanzeige gegen Nuevas Tecnolog�*as y Energ�*as Catalá erstattet.
In einem 'Blog-Beitrag' (in Spanisch) schreibt die Firma, dass Apple ähnlich hart gegen andere kleine Unternehmen vorgegangen sei, doch während sich diese gebeugt hätten, habe man selbst beschlossen, sich mit aller Kraft gegen die vermeintliche Apple-Übermacht zu verteidigen. Im August wurde deshalb bei der spanischen Wettbewerbsbehörde eine Beschwerde gegen Apple eingereicht. Das Argument: Apple gehe missbräuchlich gegen Wettbewerber vor.
Prozess hat Apple nun aber in erster Instanz verloren, der Richter wies die Klage ab, weil es nicht genügend Beweise für ein Strafverfahren gebe. Im Gegenzug hat N-TK nun Apple verklagt und fordert Wiedergutmachung für finanzielle und "moralische" Schäden sowie Verdienstausfall.