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25.10.11, 12:50
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2011
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Vorladung bei der örtlichen Polizei
Hallo,
ich habe eine Vorladung zur Polizei bekommen, da ich als Beschuldigter gelte.
kann ich meine aussage verweigern? und habe ich das recht als deutscher bürger zuerst die beweismittel einzusehen, also was sie gegen mich in der hand haben?
MfG
shotta
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25.10.11, 13:06
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#2
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2011
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ja das weiß ich bereits. hatte ja damals schon bereits kontakt mit den beamten. aber jetzt habe ich halt die vorladung.
un wie siehts aus mit den 2 fragen?
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25.10.11, 13:05
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#3
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Profi
Registriert seit: Feb 2009
Ort: ich mag Züge.
Beiträge: 1.602
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1. klar kannst du dine aussage verweigern... dann haben sie dich vll aufn kiecker
2. ich denke nicht das du die beweismittel sehen darfst
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25.10.11, 13:23
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#4
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2011
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oke.
aber wer darf die beweismitteln einsehen?
weil ich will keine aussage machen, ohne zu wissen ob sie was konkretes in der hand haben
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25.10.11, 13:27
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#5
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Echter Freak
Registriert seit: Mar 2010
Ort: /home/spartan-b292
Beiträge: 2.856
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1. Zu Vorladungen der Polizei musst du nichtmal erscheinen!
2. Beweise darf eventuell dein Anwalt einsehen. Da bin ich mir aber nicht sicher.
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"They who can give up essential liberty to obtain a little temporary safety, deserve neither liberty nor safety"
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25.10.11, 15:36
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#6
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Banned
Registriert seit: Dec 2008
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Zitat:
Zu Vorladungen der Polizei musst du nichtmal erscheinen!
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Würde ich freiwillig machen machen sonst stehen die vor deiner tür und nehmen dich mit
Zitat:
weil ich will keine aussage machen, ohne zu wissen ob sie was konkretes in der hand haben
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wenn du unschuldig bist kannst du ja deine aussage machen du hast ja nix zu befürchten, wenn du schuldig bist würde ich nichts sagen sollen die doch selbst zu nem logischen schluss kommen
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25.10.11, 16:09
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#7
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Ist öfter hier
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 227
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allmecht das ist wirklich so in DE das man eine Vorladung der Polizei nicht folgeleisten muss, da folgen auch keine Konsequenzen, nur zur einer Gerichtsverhandlung Muss man erscheinen.
Die Polizei kommt dann auch nicht zu einem nur weil man nicht dort war...
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25.10.11, 16:35
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#8
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 112
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wie oben schon steht
1.du selber hast keine einsicht , dein anwalt hätte die chance .da stellt sich nur die frage lohnt es sich ein anwalt einzuschlaten bei der tat.
2.du brauchst bei den bullen nicht erscheinen , sie leiten es zur staatsanwaltschaft und sie entscheiden das denn. wenn es wirklich nur ne kleinigkeit ist zB ne kleine schlägerrei ohne waffen (schlagring/telestick/messer) denn würde ich es aussagen .
solange es das 1 oder 2 mal nur ist ich weiß ja nicht wie sie bei dir da drauf sind.
meisten werden erst straftaten fallengelassen.
zur anwaltssache wenn du schüler bist und kein einkommen hast kannst du pflichtverteidiger beantragen (kostenlos) vilt hilft es dir ein wenig.
und sry wegen meiner rechtschreibung
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25.10.11, 16:54
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#9
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ♥♥BACHELOR's NIGHT♥♥
Beiträge: 6.877
Bedankt: 13.575
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@TE
Zur rechtlichen Beurteilung der Beschuldigtenvernehmung-/vorladung gibt dir die [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] Auskunft
Angaben zur Person nach [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] ist auf jedem Falle Folge zu leisten.
edit:
oops, vergessen:
Akteneinsicht: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
__________________
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25.10.11, 17:15
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#10
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Anfänger
Registriert seit: Apr 2008
Beiträge: 26
Bedankt: 50
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Geh halt hin, vielleicht bekommst du nen Kaffee und ne Zigarette umsonst.
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25.10.11, 17:31
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#11
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Sarcasm Dispenser
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 21
Bedankt: 10
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Weils noch nicht direkt erwähnt wurde: Du kannst so oder so die Aussage verweigern, das darf dir im deutschen Recht auch nicht als Schuldeingeständnis ausgelegt werden. Wie schon erwähnt ist es unter Umständen schlechter, irgendwas auszusagen.
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Are we done yet?
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25.10.11, 18:38
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#12
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Sarcasm Dispenser
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 21
Bedankt: 10
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Zitat:
Zitat von Knoerf
Aber wenn er unschuldig ist und zu der Tatzeit ein stichfestes Alibi hat (z.B. er war auf einer Feier wo es 100 Zeugen gab) dann kann er das ruhig sagen.
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Selbst in dem Fall würd ich vorher erstmal mit einem Anwalt reden und mich von ihm begleiten lassen. Wobei auch das nicht als Schuldeingeständnis zu werten ist.
__________________
Are we done yet?
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26.10.11, 10:23
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#13
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 18
Bedankt: 8
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Ich hatte auch mal eine Vorladung, und bin damit zum Anwalt gegangen... Anwalt: '' Geh da nicht hin, ist verschenkte Zeit, ich beantrage Akteneinsicht und dann sehen wir weiter.''
Vondaher, geh zum anwalt und mach dir kein kopf.
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26.10.11, 11:09
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#14
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Feldwebel
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 395
Bedankt: 303
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erst scheiße bauen und jetzt den schwanz einziehen weil sie dir ans leder wollen .. .
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26.10.11, 12:29
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#15
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Music is the answer
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 123
Bedankt: 50
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ich würd einfach hin gehen
mal anhöhren was die netten herren zu sagen haben
wenn sie dir ne fragen stellen so ala wo waren sie an 13. oktober um 12:00 einfach keine ahnung sagen oder weiss ich doch nicht.
so gibst du ihnen keine stichpunkte und sie wollens dir aus der nase ziehen dazu müssen sie dann aber mehr infos springen lassen
antworte wenn dir ne frage komisch vorkommt garnicht, ausweichend oder mit ner gegenfrage
wichtig ist nacher das verhör ganz duchzulesen und die punkte die dir so nicht passen durchzustreichen und erst dann zu unterschreiben
bin mit dieser taktik bis jetzt ganz gut gefahren aber aufpassen musst du trotzdem ist ein spiel mit dem feuer, weil sicher ist das du sie so zur weisglut treibst
ps das einzige was dir passieren kann ist das der richter deine aussage negativ wertet (was das genau heisst weiss ich auch nicht)
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Lg AcidTerror
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26.10.11, 13:59
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#16
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ist einfach nur böse
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 14
Bedankt: 100
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Zu Erscheinen macht einfach erst mal einen guten Eindruck. Bei der Vernehmung durch einen Polizeibeamten werden zuerst Deine persönlichen Daten abgefragt ( Name, Adresse, Geburtsdatum, Beruf) - hier musst Du einfach nur die Richtigkeit bestätigen. Anschließend erfährst Du worum es geht und wirst gefragt ob Du dich zum Sachverhalt äußern möchtest - dies kannst Du und die Meisten raten auch dazu - verweigern. Der Beamte nimmt dann zu Protokoll, das Du dich zur Sache nicht äußern möchtest. Laß Dir den Namen des ermittelnden Beamten und das Aktenzeichen geben und gehe damit zu Deinem Anwalt - möglichst unmittelbar. Der erledigt dann Alles weitere und hat vor Allem auch Akteneinsicht.
Es empfiehlt sich bei dem Termin nix unnötiges zu erzählen. Freundlich und höflich sein un wieder gehen.
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26.10.11, 18:08
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#17
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 44
Bedankt: 6
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oke, ich habe den termin nun abgesagt und werde mich schriflich äußern.
die schicken mir gestern abend einen brief und sagen mir, dass ich heuite schon kommen sollle, war echt unpassend.
der anwalt meines freundes hat nun akteneinsicht beantragt.
die aussage werde ich verweigern, da mir der anwalt dazu geraten hatte.
was muss alles in den brief rein? nur name, alter, beruf, etc. und dass ich die aussage verweiger?
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26.10.11, 18:39
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#18
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ist einfach nur böse
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 14
Bedankt: 100
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Wenn der Anwalt Deines Freundes von Dir eine Vollmacht hat - davon gehe ich mal aus, denn sonst kann er keine Akteneinsicht beantragen, dann gibst Du das Schreiben von der Polizei direkt Deinem Anwalt, der wird sich darum kümmern.
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26.10.11, 18:56
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#19
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ♥♥BACHELOR's NIGHT♥♥
Beiträge: 6.877
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@shotta51
Könntest Du vielleicht mal Deinen "Freund" zu Wort kommen lassen, oder ihn zitieren, wenn schon dessen Anwalt tätig wird? Liest der auch mit?
Sei mir nich bös, aber:
So langsam "trollt" ein Gedanke in mir ...
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28.10.11, 23:36
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#20
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 17
Bedankt: 159
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Zitat:
Zitat von shotta51
oke, ich habe den termin nun abgesagt und werde mich schriflich äußern.
die schicken mir gestern abend einen brief und sagen mir, dass ich heuite schon kommen sollle, war echt unpassend.
der anwalt meines freundes hat nun akteneinsicht beantragt.
die aussage werde ich verweigern, da mir der anwalt dazu geraten hatte.
was muss alles in den brief rein? nur name, alter, beruf, etc. und dass ich die aussage verweiger?
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Also erstmal, hingehen musst du nicht, schriftlich geht auch haste recht.
Akteneinsicht erst wenn der Fall eröffnet ist.
Und wenn die erstmal nur mit dir reden wollen haben die nicht viel bzw. gar nichts. Hatte ich auch schon alles, ich red dann einfach über Gott und die Welt und wenn die merken das du nicht drauf renfällst nerven die dich erst wieder wenn sie was handfestes haben.
In den Brief Name, Alter, der rest hat die nicht zu interessieren ausserdem haben die das eh alles schon von dir,kannst dir also die Arbeit sparen
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26.10.11, 18:09
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#21
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 44
Bedankt: 6
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ich geh da nicht mehr hin, war da schonmal als kleiner junge.
die ziehen dort einen mit verhörtechniken richtig ab
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26.10.11, 19:21
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#22
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 44
Bedankt: 6
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ich selber haben keinen anwalt, aber mein kumpel erzählt mir halt was der ihm geraten hat.
und da wir in der gl. sache angeklagt sind, werden die akten ja ungefähr die gleichen sein.
bekomme ich echt einen pflichtverteidiger wenns vor gericht geht? denn ich bin schüler, habe kein einkommen und kann mir keinen anwalt leisten.
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