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29.08.11, 19:47
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#1
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2010
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Mietkaution nach 5 Jahren verjährt?
Heute hat mich ein Freund besucht und mich um Rat gefragt, leider konnte ich Ihm mit seinem Anliegen nicht helfen. Ich hoffe doch sehr, das einer vielleicht in diesem Forum einen Rat geben kann.
Vielleicht hat einer ähnliche Erfahrungen gemacht und kann diesbezüglich etwas dazu sagen, vielleicht wie die Rechtslage wäre, oder ob man überhaupt das noch bezahlen muss.
2006 hat ein Freund sich mit seiner Frau und Kindern eine größere Wohnung angemietet. Damals war er arbeitslos und bezog Hartz4. Bevor er den Mietvertrag unterschreiben durfte, musste er sich das OK durch das Arbeitsamt holen. Dies wurde bewilligt. Die 2 Monatsmieten Kaution wurden auch bewilligt, dazu wurde er durch das Arbeitsamt benachrichtigt und er sollte irgendeinen Wisch unterschreiben, das das Amt die Kaution bewilligt, und er dann eine geringen Betrag vom Hartz 4 Satz abgezogen bekommt. Der Mietvertrag wurde dann unterschrieben und anschliessend wurde der Umzug vollzogen.
Nach nunmehr über 6 Jahren hat sich der Vermieter sich zu Wort gemeldet, als er einmal wegen irgend so einer Reparatur beim Mietbüro vorgesprochen hatte, das die Kaution bis jetzt noch nicht überwiesen wurde. Er hatte auch zuvor keine schriftliche Benachrichtigung oder Mahnung bekommen. Nun war er verunsichert, weil er im Glauben war, das die Kaution doch von der ARGE bezahlt wurde. Als ich Ihm danach fragte, ob er sich schon mit der ARGE in Verbindung gesetzt hatte, bejahte er mir dies. Er hat bei der ARGE vorgesprochen und die Situation erklärt. Die haben Ihm dann später einen Schreiben geschickt, wo er einen Termin zur ARGE bekommt, wenn er möchte, kann er dann einen Darlehen über die 2 Monatsmieten Kaution bekommen und er das in geringen Raten abzahlen kann.
Nun ist die Frage, ist es rechtens, das der Vermieter nach sovielen Jahren ohne Mahnung die Kaution fordern kann, oder ist es nun verjährt?
Noch eine Frage ist offen, damals als die ARGE die Kaution zugesagt hatte, haben die schlicht die Kaution bis heute nicht bezahlt.
Muss mein Freund die Kaution trotz allem bezahlen, oder muss er sich darauf einlassen, das er die Kaution als Darlehen bekommt und es der ARGE in geringen Raten zurück zahlt?
Damit ist aber nicht klar, als er damals die Kaution zugesagt bekommen hatte,und den Wisch unterschrieben hatte mit der gerigen Abzügen in seinem Hartz 4 Satz, da konnte man aber nicht ersehen, ob nun Geld von Ihm für die Kaution abgezogen wurde.
Wie sieht die Rechtslage denn aus, gibt es dafür einen Urteil? Muss er denn diese Kaution bezahlen oder wer ist nun für was verantwortlich?
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29.08.11, 19:51
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#2
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Klaus Kinksi
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5 Sec googeln!
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29.08.11, 19:55
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#3
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 28
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Zitat:
Zitat von Prince Porn
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oder 15min. hier schreiben
Die Frage wäre eher: wenn sein Kumpel einen geringen Betrag von seinem HatzIV-Satz abgezogen wurde, wegen der angeblich übernommen Kaution, stünde ihm dann nicht eine Nachzahlung durch die ARGE zu?
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29.08.11, 20:07
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#4
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 2.395
Bedankt: 3.163
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Vielen Dank für die Antworten.
Nun, ich kann wirklich nicht sagen, ob Ihm von der Hartz4 Satz Geld dafür abgezogen wurde.
Aber die Frage ist schon interessant, wenn er für etwas bezahlt hat, aber dafür die Leistung trotz Vertrag!!!! nicht bekommen hat. Ob er das Geld wieder sieht kann ich nicht sagen, dazu muss er sich selber mit der ARGE auseinandersetzen.
Fakt ist die ARGE hatte damals schriflich zugesagt, die Kaution als Darlehen zu übernehmen, aber bis heute nicht bezahlt. So wie die Rechtslage aussieht, ist der Sündenbock die ARGE, die hatte dem Vermieter doch das Geld schicken müssen.
Wenigstens braucht er dann keinen Darlehen dafür aufzunehmen, weil es nun doch verjährt ist.
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29.08.11, 20:48
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#5
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Zoidberg Jesus will give
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 558
Bedankt: 815
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Der Mieter ist erstmal in der Beweispflicht, sprich er muss nachweisen das er das Geld nie erhalten hat.
2. muss er plausibel erklären warum ihm das erst 5 Jahre später auffällt.
3. Siehe der Beitrag von PP.
Edit:
Verhält sich ungefähr gleich bei deinem Kumpel vs ARGE
1. Er Beweispflicht (sprich der Vermieter müsste mit ihm kooperieren, hier würde sich empfehlen das man sich mit dem Vermieter kurzzuschließt und ihn über die Sinnhaftigkeit einer Zusammenarbeit gegen die ARGE erläutert)
2. Erklärung warum 5 Jahre
3. Ansprüche verjähren - genaue Fristen kann ich dir nicht nennen. Sind aber vorhanden.
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"If you don´t stand for something, you´ll fall for anything" -Sucker Punch- Wiseman
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29.08.11, 20:59
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#6
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 2.395
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Die ARGE sollte die Kaution direkt an den Vermieter überweisen. Die Kaution hat er selber nie erhalten.
Als er beim Vermierterbüro vorgesprochen hat, wegen irgend so einer Reparatur für die Wohnung, da hat der Typ von dem Mietbüro Ihn angesprochen wegen der Mietkaution, die nicht bezahlt wurde. Nur in den ganzen Jahren nach dem Umzug wurde er weder angeschrieben oder abgemahnt vom Vermieter wegn der Kaution. Damit wurde mein Kumpel erst vor kurzem konfrontriert.
Er selber ging doch schon vorm Umzug davon aus, das ARGE die Kaution übernimmt und vor dem Einzug bezahlt, da er damals einen Vertrag unterzeichnet hatte, die er als Darlehen bekommt und im die von der Unterstützung geringfügig abgezogen wird.
EDIT
Er selber hat einen Termin kommende Woche bei der ARGE, da soll er einen Darlehen unterzeichnen, die als Kaution an den Vermieter bezahlt werden soll und er das dann abzahklen muss an die ARGE.
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29.08.11, 21:04
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#7
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Zoidberg Jesus will give
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 558
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Zitat:
da hat der Typ von dem Mietbüro Ihn angesprochen wegen der Mietkaution
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Das erfordert eine genaue Prüfung ... das stellt man nicht einfach mal so fest. Hört sich sehr unseriös an - die scheinen nur von dem Reparaturanspruch ablenken zu wollen.
Zitat:
Er selber hat einen Termin kommende Woche bei der ARGE, da soll er einen Darlehen unterzeichnen, die als Kaution an den Vermieter bezahlt werden soll und er das dann abzahklen muss an die ARGE.
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Er soll sich lieber ein Schreiben von einem Anwalt zurecht machen lassen - wenn er unbedingt die Kaution bezahlen will sollte er drauf bestehen das die ARGE ihrer Vertragspflicht nachkommt sollte diese es abwiegeln mit "haben wir bereits bezahlt" ist er aus dem Rechtsstreit fein raus weil der Vermieter dann seine Ansprüche an die ARGE richten muss. Das sieht wieder ganz anders aus wenn das Kautionsgeld auf sein Konto überwiesen worden ist - dann sitzt er amtlich in der Scheisse.
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29.08.11, 21:08
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#8
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 2.395
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Was wichtiges habe ich vergessen zu erwähnen, als er bei der ARGE wegen der nicht bezahlten Kaution vorgesprochen hat, wurde dies duch die ARGE geprüft und wurde festgestellt, das die Kaution nicht überwiesen wurde, obwohl es zugesagt war und schriftlich festgehalten wurde.
Er hat noch so einen Wisch zu Hause, das die Kaution übernommen wird, damals vor dem Umzug.
EDIT
Nun hat er kommende Woche einen neuen Termin bei der ARGE, die wollen Ihm einen Darlehen geben, die als Kaution an den Vermieter bezahlt werden soll, die er aber bei der ARGE in kleinen Beträgen abzahlen muss. Er will auch keine Schulden machen.
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29.08.11, 21:16
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#9
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Zoidberg Jesus will give
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 558
Bedankt: 815
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Dann ist der Fall doch klar ... :
Er: Vertrag mit ARGE von seiner Seite aus erfüllt, ansich besteht von rechtlicher Seite kein Kautionsanspruch mehr -> no Problemo!
ARGE: Geld durch kürzung der Bezüge bereits zurückerhalten aber noch keine Zahlung geleistet -> müssen Vertrag noch erfüllen oder das "erhaltene Geld" zurückzahlen und vom Vertrag zurücktreten.
Vermieter: Ist der angeschissene und kann nur Däumchen drehen und warten was die anderen Parteien so machen.
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29.08.11, 21:45
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#10
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 2.395
Bedankt: 3.163
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Werde meinen Kumpel morgen wieder treffen, dann frage ich Ihn genau aus, ob er damals Zahlungen gemacht hatte oder nicht.
Also wenn er die Kaution dem Vermieter nicht bezahlt und ablehnt, kann Ihm hoffentlich nichts passieren, denn er kann auf den damaligen Vertrag mit der ARGE verweisen.
Das Problem ist, die ARGE will ja nach der Überprüfung einen Darlehen gewähren, die er aber nicht haben möchte, weil er keine Schulden haben will.
Leider ist der Vermieter der leidtragende von allem, der eigentlich nichts dafür kann. Aber dem ist erst vor kurzem aufgefallen, das die Kaution nicht bezahlt wurde.
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29.08.11, 23:55
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#11
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Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 6.987
Bedankt: 8.047
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1) Warum steht im Titel 5 Jahre wenns um 6 geht?
2) Warum fragst du das für einen Kumpel in einem WarezForum, wo es doch irgendwie angebrachter wäre seinen Hintern zu nem Anwalt zu schleifen, da da so oder so irgendwas schief gelaufen ist (irgendjemand hat das Geld ja bekommen, sei es die Arge, sei es der Vermieter, sei es dein Kumpel)
3) Ist der Vermieter hierbei nicht das Opfer, sondern einfach selbst schuld. Einem Vermieter wird es doch wohl auffallen, das er keine Kaution für seine Wohnung bekommt. Wenn nicht sollte er sich ernsthaft überlegen seine Wohnungen nicht mehr zu vermieten, denn auf Dauer ist das finanziell sicherlich alles andre als rentabel.
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31.08.11, 20:37
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#12
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Fidel Castros Sohn
Registriert seit: May 2010
Ort: Havanna
Beiträge: 161
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Zwischen zugesicherter Kaution und bezahlter Kaution besteht schon ein Unterschied. Die Sache is die, dass es zu keinen Vertragsverhältnis zwischen der ARGE und dem Mieter kam. Da das Darlehn nicht angewiesen wurde. Dementsprechend wurde deinem Kumpel auch keine 10% vom ALG II abgezogen.
Also der Vermieter hat es einfach versäumt sich das Geld zu holen. Und dein Kumpel hat es versäumt sich um die Kautionsvereinbarung zu kümmern. Die ARGE selbst interessiert es net, wenn der Kumpel nichts macht, kommen die nicht selbst zu einem um das Geld rauszurücken.
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Satzzeichen sind keine Rudeltiere
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04.09.11, 17:58
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#13
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Anfänger
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 15
Bedankt: 29
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Zitat:
Zitat von Ghozz
...... Bevor er den Mietvertrag unterschreiben durfte, musste er sich das OK durch das Arbeitsamt holen. Dies wurde bewilligt. Die 2 Monatsmieten Kaution wurden auch bewilligt, dazu wurde er durch das Arbeitsamt benachrichtigt und er sollte irgendeinen Wisch unterschreiben, das das Amt die Kaution bewilligt, und er dann eine geringen Betrag vom Hartz 4 Satz abgezogen bekommt. Der Mietvertrag wurde dann unterschrieben und anschliessend wurde der Umzug vollzogen.
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darin sehe ich den Angelpunkt
Zitat:
Wenn man mit Zustimmung des Leistungsträgers umziehen will, bedeutet dies, dass man lt. § 22 Abs. 4 SGB II die Zustimmung des "bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers" zur neuen Wohnung vor Unterschrift des Mietvertrages einholen muss. Mit Zustimmung können auch Umzugskosten und Mietkaution nach § 22 Abs. 6 SGB II beantragt werden.
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Dies scheint hier geschehen zu sein.
Die Frage ist, ob die Mietkaution damals wirklich überwiesen wurde ( und der Vermieter hat diese Buchung irgendwie verschlampt ) und ob die Kaution in kleinen Raten an die ARGE zurückgezahlt wurde.
was die Verjährungsfrist angeht hat Prince Porn bereits den passenden Link geliefert.
So stellen sich nun 2 Fragen.
1. Ist es wirklich nötig heute ein Darlehen zu beantragen ( und mühevoll zurück zu zahlen )
2. Ist damals wirklich Geld geflossen ? Wenn ja, von wo nach wo ? immerhin werden das einige hundert Euro sein die sich nicht einfach so in Luft auflösen können.
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