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21.07.11, 19:13
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#1
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myGully Uploader
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 244
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Kündigungsfrist Mietvertrag
Hi an alle,habe mal eine Frage.
Also ich habe am Dienstag 19 .07.11 dem mietvertrag für meine neue wohnung unterschrieben(mietverhältnis beginnt am 01.08.11)!Die Abnahme der wohnung steht noch offen,nur das problem liegt an den termin....Vormieter sowie vermieter und meine wenigkeit müssen ja zusammen bei der abnahme der wohnung anwesend sein.nach unzähligen telefonaten konnte kein datum gefunden werden wo alle 3 anwesend sein können!nun habe ich mit der vormieterin gesprochen und wir haben uns abgesprochen wann wir könnten,und wir kamen auch auf 2 machbare termine.nach wieder unzähligen anrufen beim vermieter konnte ich nur ein "wir rufen sie zurück " erreichen,dass geschah aber nicht!und jetzt habe ich ehrlich keine lust mehr und würde am liebsten den vertrag annulieren,nur ich weiss leider nicht inwiefern das möglich /rechtlich ist und welchen konsequenzen auf mich zukommen könnten.
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21.07.11, 19:18
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#2
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aktiver Eisenbahner
Registriert seit: May 2011
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Beiträge: 361
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Prinzipiell bist du an den Mietvertrag gebunden.
Wenn du aus dem Mietvertrag raus willst, kannst du kündigen, allerdings mit 3 monatiger Kündigungsfrist.
Das sieht allerdings anders aus, wenn du die Wohnung zum 1.8. nicht beziehen kannst, weil du keinen Zugang hast. Da greift das außerordentliche Kündigungsrecht und der Vermieter wird schadensersatzpflichtig.
Versuche, mit dem Vermieter einen Termin zu machen, sonst wirds kompliziert.
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21.07.11, 19:33
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#3
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myGully Uploader
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 244
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ich habe wie gesagt unzählige anrufe bereits getätigt,läuft es jetzt zum beispiel darauf hinaus das die abnahme nicht bis zum 01.08 erfolgt ...habe ich dann dieses außerordentliche kündigungsrecht?
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21.07.11, 19:43
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#4
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aktiver Eisenbahner
Registriert seit: May 2011
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Beiträge: 361
Bedankt: 330
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Hast du keine Möglichkeit, die Wohnung zu nutzen, kannst du fristlos wegen Vertragsbruchs kündigen. Eine Pflicht zur Zahlung der Miete besteht dann auch nicht.
Du könntest Schadensersatz fordern, wenn du deine jetzige Wohnung zum geplanten Einzugstermin gekündigt hast und dadurch quasi obdachlos wärst.
Nähere Auskunft darüber erhälst du beim örtlichen Mieterverein.
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21.07.11, 20:15
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#5
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Mitglied
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 464
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Zitat:
Vormieter sowie vermieter und meine wenigkeit müssen ja zusammen bei der abnahme der wohnung anwesend sein.nach
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Warum?
Normal hast du mit dem Vormieter nichts zu tun. Der Übergibt die Wohnung ja an den Vermieter und nicht an dich. Und erst der Vermieter gibt die Wohnung an dich. Und das kann man auch an Unterschiedlichen Terminen machen.
Es sei denn, du bist Nachmieter vom Vormieter. Oder du willst Inventar vom Vormieter übernehmen. Nur dann wäre ein gemeinsamer Termin sicher Sinnvoll
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21.07.11, 20:31
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#6
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aktiver Eisenbahner
Registriert seit: May 2011
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Zitat:
Zitat von Dr.Anton
Warum?
Normal hast du mit dem Vormieter nichts zu tun. Der Übergibt die Wohnung ja an den Vermieter und nicht an dich. Und erst der Vermieter gibt die Wohnung an dich. Und das kann man auch an Unterschiedlichen Terminen machen.
Es sei denn, du bist Nachmieter vom Vormieter. Oder du willst Inventar vom Vormieter übernehmen. Nur dann wäre ein gemeinsamer Termin sicher Sinnvoll
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Dem kann ich uneingeschränkt zustimmen
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