Genehmigung der Loveparade als rechtswidrig eingestuft
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Genehmigung der Loveparade als rechtswidrig eingestuft
Ein Jahr nach der Katastrophe von Duisburg zeigt ein Bericht der Staatsanwaltschaft: Die Loveparade hätte nie genehmigt werden dürfen.
Die Bewilligung der Loveparade in der Stadt Duisburg war formal rechtswidrig. Das gehe aus dem Zwischenbericht der Staatsanwaltschaft Duisburg hervor, berichtet die Rheinische Post unter Berufung auf das mehr als 400 Seiten umfassende Papier. Bei einer Massenpanik waren dort vor genau einem Jahr 21 Menschen getötet und mehr als 500 verletzt worden.
Der Bericht wird von der NRW-Landesregierung bislang geheim gehalten. Nach den Erkenntnissen des Papiers lasse sich die bisherige Darstellung der Stadt Duisburg von einem fehlerfreien Handeln der Stadtverwaltung nicht aufrechterhalten, so die Zeitung. Die Ermittler würden unter anderem Mitarbeitern zweier städtischer Ämter vorwerfen, ihren Verpflichtungen zur Prüfung des Sicherheitskonzepts und der Einhaltung von Auflagen nicht nachgekommen zu sein.
Dass es bei der Loveparade zu Toten und Verletzten gekommen ist, sei laut dem staatsanwaltlichen Bericht auch auf das pflichtwidrige Verhalten des Leitenden Polizeidirektors zurückzuführen, der ab dem Mittag für das Einsatzgeschehen verantwortlich gewesen sei. Von den weiteren 15 Beschuldigten, die der Bericht aufführe, seien elf zum Zeitpunkt der Loveparade bei der Stadt Duisburg und vier bei Loveparade-Veranstalter Rainer Schaller beschäftigt gewesen. Duisburgs Oberbürgermeister Adolf Sauerland, gegen den ebenso wenig strafrechtlich ermittelt werde wie gegen Schaller, hat für den heutigen Montag eine Erklärung zu seiner "moralischen Verantwortung" angekündigt.