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rechtliche Fragen zu SCHÜLER Bafög.

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Ungelesen 27.02.11, 14:02   #1
DonJuanxD
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Standard rechtliche Fragen zu SCHÜLER Bafög.

ich weiss professionelle hilfe habe ich nicht zu erwarten aber vllt könnt ihr mir ja doch ein bisschen helfen.

also meine erste frage ist:
ich wohne bei meiner mutter und diese empfängt hartz 4..sie hat vor in absehbarer zeit wieder zu arbeiten...dadurch das meine mutter hartz 4 bekommt kriege ich wahrscheinlich den höchstsatz...aber wenn meine mutter jetzt in 2-3 monaten wieder arbeitet..muss sie dann geld von den 2-3 monaten höchstsatz zurückbezahlen (bzw einen teil davon) ???.

zweite frage:
ich wohne bei meiner mutter und meine Eltern waren nie Verheiratet...muss das Gehalt meines Vaters trotzdem angegeben werden ?

dritte frage:
mein vater hat noch nie unterhalt bezahlt da er das geld (sagt er) nicht aufbringen kann bzw dann von seinem restlichen hartz 4 nicht mehr leben kann. das is ja auch kein thema...meine mutter unterstützt ihn dabei und gibt an das er bezahlt....jetzt bei dem bafög antrag möchten die aber wissen ob mein vater zahlt und wollen auch nen beleg....

ich will meinen vater nicht in die pfanne hauen und würde am liebsten einfach angeben das er bezahlt..aber da fehlen mir die Belege. wenn ich jetzt angebe das er nicht zahlt...kann er probleme bekommen mit dem amt das für unterhalt zuständig is ??? gibts ne möglichkeit diese ganze prozedur iwi zu umgehen ???


wäre sehr dankbar für eure antworten
DonJuanxD ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 27.02.11, 18:32   #2
Nortall
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Warum macht ihr auch soen scheiss?
Eigentlich hättet ihr auch angeben können das dein Vater keinen Unterhalt zahlt, solang deine Mutter nicht auf eine Unterhaltsklage aus ist kann auch das Amt nix dran ändern...
Nortall ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 27.02.11, 19:02   #3
DonJuanxD
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Zitat:
Zitat von Nortall Beitrag anzeigen
Warum macht ihr auch soen scheiss?

was fürn scheiss ?..noch is garnix gemacht...der antrag liegt immer noch hier unausgefüllt....

thx für deine antwort.


danke speed hast das komplette board ein stückchen besser gemacht ! klopf dir selber auf die schulter....
DonJuanxD ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 27.02.11, 19:08   #4
Avantasia
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Ungelesen 27.02.11, 19:31   #5
DonJuanxD
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DonJuanxD ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
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sry avantasia für den doppelpost kommt nicht mehr vor... =(

bullzeye...ich glaub diese art von belehrung fällt nicht in deinen zuständigkeitsbereich...
DonJuanxD ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 27.02.11, 19:32   #6
Wanker
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Wanker ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
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Und ausserdem: Von was soll denn dein Vater unterhalt zahlen, wenn er von Hartz 4 lebt? Muss man nicht erst ab einem bestimmten Einkommen Unterhalt zahlen?! o.O
__________________
Wanker ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 27.02.11, 19:49   #7
th33t
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Beim Bafög interessiert doch eh nur das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres, also ist es doch irrelevant, was sie jetzt oder in einem halben Jahr macht. Zumindest ist es so beim normalen Bafög, das Schülerbafög wird dort doch keinen Unterschied machen, oder?
th33t ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 27.02.11, 20:41   #8
Schlachta
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Benutzerbild von Schlachta
 
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Schlachta ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
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erstens: schüler bafög musste nich zurückzahlen

zweitens: das mit dem geld von deinem vater am besten beim amt fragen oder schauen ob im antrag nur die frage nach ehepartnern steht

drittens:wenn du befög willst wirst du alles ehrlich angeben müssen und sagen das er nichts bezahlt, wenn du sagst er zahlt und du kannst keine belge nachreichen wird dein antrag im wind verlaufen denn die werden erst bearbeitet wenn alle unterlagen komplett sind

hoffe konnte dir weiterhelfen
grüße
Schlachta ist offline   Mit Zitat antworten
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