Wie schon geschrieben wurde mach am Ende des Jahres einen Lohnsteuerjahresausgleich. Dort setzt du dann deine Fahrkosten zur Arbeit und sonstige Kosten die du wegen der Arbeit hattest ab. Dann dürfte es alles zurück geben.
Hängt aber auch noch davon ab, ob du noch andere Einnahmen hast. Zum Beispiel Zinseinnahmen oder Arbeitslosengeld. Das zählt auch als Einkommen. Und wird angerechnet.
Am besten holst du dir beim Finanzamt das Programm Elster. Damit kannst du deine Steuererklärung machen und auch schon mal Ausrechnen wie viel zurück kommt. Notfalls mußt du halt noch ein paar Werbungskosten zum Absetzten finden.
Und eine Steuererklärung abgeben muß man nur wenn man ein bestimmtes Einkommen überschreitet. Ab da gibt es eine Pflicht zur Steuererklärung. Und es spielt im Grunde dabei keine Rolle ob man es schon mal gemacht hat oder nicht. Sobald das Finanzamt Wind davon bekommt das man die Einkommensgrenze überschreitet, bekommt man eine Mahnung. Auch noch einige Jahre später. Zum Beispiel nach einer Betriebsprüfung beim Arbeitgeber.
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