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Ungelesen 03.11.10, 16:52   #1
retti1909
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Standard Miete rückwirkend einfordern

Moin moin
Mal ne Frage in Sachen Mietrecht.

Wir wurden von unserem Exvermieter aufs übelste verarscht.Hatten Geld von ihm zu bekommen und kam nie was.Es ging um 1400€ waren zwei Monatsmieten.
Als wir ne neue Wohnung sicher hatten habe ich kurzerhand die beide letzten Mieteneingehalten.Waren die 1400€ und von miner Seite waren wir quitt.Ist auch seit 14 Monaten nix gekommen.Gibt es eigendlich eine Frist wie lange er die zwei Monatsmieten einfordern kann?
gruß
retti1909
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Ungelesen 03.11.10, 17:03   #2
Kampfkugel
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Seh ich genauso. Ich denke nicht, dass da noch was kommt. Außerdem könntest du genauso zurückklagen, denn dein Vermieter hätte dir die Kaution spätestens drei Monate nach eurem Auszug zurückzahlen müssen. Hat er ja ebenfalls nicht, weil ich eben sozusagen quitt seit. Wenn er jetzt noch klagt, kannst du ebenfalls klagen. Dann wärs eigentlich nur rausgeschmissenes Steuergeld. In solchen Fällen hat dann sogar die Polizei keine Lust sowas weiter zu verfolgen.
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Eine Lösung hatte ich aber sie passte nicht zum Problem!
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Ungelesen 03.11.10, 17:40   #3
plummbumm
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Forderungen des Vermieters auf Mietzins verjähren innerhalb von 3 Jahren (§ 195 BGB). Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. ( § 199 Abs 1 BGB). Beispiel: Für Mietrückstände aus Februar, März 2005 beginnt die Verjährung am 31. Dezember 2005 - verjährt sind die Ansprüche dann nach 3 Jahren also am 1. Januar 2009.

Ich vermute mal es ging um die Kaution, rein rechtlich gesehen darfst du keine Miete einbehalten. Die Kaution darf bis zur BKA einbehalten werden.

z.B: Auszug im Januar 2010, dann hat dein EX-Vermieter bis zum 31.12.2011 Zeit die die BKA 2010 zu erstellen und bis dahin darf er die Kaution als Sicherheit einbehalten. Ist ja wohl nicht das Problem, muß diese sowieso verzinst anlegen.
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Ungelesen 03.11.10, 17:40   #4
retti1909
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Nee Kaution war das nicht.Habe ich ihm nie gezahlt.
Also.Die komplette Geschichte.
Wir sind da 12.2008 eingezogen.Kurz nach Einzug ist der Warmwasserkessel für unsere Wohnung undicht geworden.Ich mußte 3 mal am Tag runter in den Keller und das Wasser wegsaugen ansonsten wären wir wahrscheinlich ersoffen oder die Keller wären komplett voll gelaufen. Er sagte wir würden auf jeden Fall was dafpr bekommen ich solle ihm aufschreiben was ich bekomme und er bezahlt.die Saugerei ging einen ganzen Monat.Kann mann sich ja mal die Stunden vorstellen die ich und meine Frau im Keller verbracht haben.Mit der saugerei ud kosten für warmwasser kam ich auf ca.400€.
Noch lange nicht alles.Geht noch weiter.
Hinterm Haus war ein Garten der komplett zugewuchert war.Im Mievertrag wurde uns die Gartennutzung zugesagt also haben wir den kompletten Sommer im Garten malocht.Allein die Kosten für Materialbeliefen sich auf ca 2000€
Als wir also die andere Wohnung sicher hatten habe ich mit ihm gesprochen und gefragt was mit dem Garten sei.Er sagte das er bleiben soll und er uns das Material abkauft.Wieder das selbe Spiel ich solle sagen was ich bekomme und er zahlt.Ich sagte ihm für 1000€ laß ich den Garten so wie er ist.(Er sah verdammt gut aus)Er meinte er überlege sich das und melde sich nächste Woche.Dabei blieb es natürlich auch.Also habe ich eigenmächtig die 1400€ also zwei Monatsmieten eingehalten.
Geht noch weiter.
In der Wohnung haben wir ein Jahr gewohnt.Also von 12.2008-12.2009.Haben bis jetzt noch keine Nebenkostenabrechnung erhalten.Er hat ja noch bis 01.01.2011 Zeit.Danach kann ich meine Nebenkosten für das Jahr einklagen.Sind so 1600€.Was mir ja nix bringt wenn er die 1400€ ausstehende Miete rückfordern kann.Bleiben 200€ für mich über und ich müßte das Material,das ja noch in meinem Besitz ist(hatten ja keinen Übernahme Vertrag)rausholen also viel abeit.
Deswegen interessiert mich wie lange er die Miete rückfordern kann
gruß
retti1909
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Ungelesen 03.11.10, 18:07   #5
plummbumm
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Nicht ganz richtig, Urteile sagen: Die BKA 2009 muß bis zum 31.12.2010 9.00Uhr NACHWEIßBAR !!! zugestellt sein. (per Bote oder per gerichtlicher Zustellung, was keiner macht) Es muß nicht nachgewiesen werden, daß du einen Brief bekommen hast, sondern der Inhalt des Briefes.

Klagen wird er in diesem Fall nicht, dass Klagerisiko ist zu hoch. Leider kenn ich solche Fälle wie Deine zu genüge, bin aus der Branche. Abwarten und Tee trinken, wnn der Heini was will, ab zum Mieterschutz!!!
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Ungelesen 03.11.10, 18:21   #6
retti1909
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Hab keine Angst das er klagt ,obwohl wundern würde es mich nicht er ist Anwalt!

Ich will meine Vorderungen bezüglich der Nebenkostenabrechnung geltend machen.Er kann nähmlich nicht nachweisen was wir an Heizkosten verbraucht haben,da wir keine Röhrchen an den Heizungen hatten.Hatten Wärmemengen-Durchfluß Zähler im Heizungskeller .Gute Erfindung aber die hätten 1993 geeigt werden müßen.Er konnte auch nie nen Zählerstand ablesen da es nur einen Schlüssel für den Heizungskeller gab und den hatte ich.
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Ungelesen 06.11.10, 19:46   #7
Dr.Anton
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Mein Tipp, laß es Gut sein. Ihr habt beide leider Fehler gemacht. Nach dem was du oben geschrieben hast wird es in etwa 50:50 raus kommen. Aber auch bei 60:50 zu deinen Gunsten machst du miese. In dem Fall zahlst du etwa 40% der Gerichts- und Anwaltskosten. Und das könnte mehr sein als du raus bekommst.

1. Die 400€ für den Wasserschaden hast du ja im Grunde noch nicht bezahlt. Die Nebenkostenabrechnung fehlt ja noch. Bezahlt hast du monatlich nur einen Abschlag für einen normalen Durchschnittsverbrauch. Und da ist sowas ja nicht Enthalten. Und für das Abpumpen gibt es auch nicht soviel. Vermutlich fehlen auch Nachweise.

2. Der Garten ist dir nur zur Nutzung Überlassen wurde. Du hattest keine Vereinbarung das du Ihn schöner machen sollst. Das war dein Vergnügen. Und die Aussage "Das werde ich mir Überlegen" ist eher als Absage, und nicht als Zusage zu betrachten. Ob eventuell doch was zu bekommen ist, das hängt auch davon ab, wer gekündigt hat. Und ganz wichtig, ob der Vermieter davon einen Wirtschaftlichen Vorteil hat. Mehr Miete vom Nachmieter weil der Garten so schön ist.

3. Das du einfach die letzten Mieten ein behalten hast, das war Rechlich gesehen ein schwerer Fehler. Die stehen Ihm erst mal zu. Inklusive Zinsen.

4. Das die Messeinrichtung nicht geeicht ist, das ist erst einmal nur eine Ordnungswidrigkeit. Da zahlt der Vermieter erst einmal eine Strafe. Davon hast du nichts. Das Entbindet dich nicht von der Zahlung der Mietnebenkosten. Ein Großteil ist ja vom Messwert erst einmal Unabhängig. Und beim Rest zahlst du zwar nicht was der Zähler anzeigt, sondern weniger. Entweder pauschal, 10-40% weniger als Messfehler. Oder der Zähler wird nach geeicht und dort wird dann der aktuelle Messfehler vom Eichamt ermittelt.

5. Und Frist für den Vermieter heißt nicht, das er nicht auch nach deiner Klage die Nebenkostenabrechnung nicht nach reichen darf. Das darf er sehr wohl. Das einzige was er nicht machen kann ist, wenn eine Nachforderung zur Vorkasse raus kommt, dies Geld nach zu fordern. Allerdings kommt bei dieser Abrechnung raus, das du Geld bekommst, dann muß er dies an dich trotzdem noch aus zahlen. Also rechne dir aus, ob du Tatsächlich mehr Voraus gezahlt hast, als an Mietnebenkosten angefallen sind.

Also überlege dir genau ob du Klagen willst. Und wichtig Klage nur das ein, was du auch beweisen kannst. Denn wie oben schon geschrieben, bekommst du nicht zu 100% deiner Klage recht, dann werden Gerichts- und Anwaltskosten Entsprechend geteilt. Und wichtig zu wissen ist, die Gerichts- und Anwaltskosten sind von der Gesamtklagesumme abhängig. Und nicht was später als Ergebnis raus kommt.

Das heißt, Klagst du 1000€ ein, dann werden die Gerichts- und Anwaltskosten von 1000€ berechnet. Klagst du aber 3000€ ein, dann werden die davon berechnet. Und Entsprechend hoch sind dann auch die Kosten für dich, bei einem Teilerfolg.
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Ungelesen 07.11.10, 07:29   #8
xlmario
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Zitat:
Zitat von Kampfkugel Beitrag anzeigen
Seh ich genauso. Ich denke nicht, ..........klagen. Dann wärs eigentlich nur rausgeschmissenes Steuergeld. In solchen Fällen hat dann sogar die Polizei keine Lust sowas weiter zu verfolgen.
Hier hast du einen kleinen Gedankenfehler, denn Mietrecht ist Zivilrecht und geht somit nichts die Polizei an.

@retti1909

Ihr habt scheinbar beide Fehler gemacht, zum einen vieles "nur" besprochen und dann nicht schriftlich festgehalten, somit steht Aussage gegen Aussage. Zum anderen, wenn ich es richtig gelesen habe, hast du Geld in den Gartenausbau gesteckt, ebenfalls ohne es schriftlich festzuhalten, wer die Kosten trägt.
Auch hattest du nicht das Recht die zwei Mieten einzubehalten, aber egal.

Ich komme, wie schon einige hier posteten, auch zu dem Schluß einfach abwarten was passiert, wobei ich denke das nichts geschehen wird. Jedoch solltest du die Rechnungen bzw. Kostenaufstellungen noch aufheben. Auch kann es hilfreich sein, wenn du dir noch ein paar Notizen zu euren Absprachen machst, da der Mensch (nicht alle ) mit der Zeit vergesslich wird. Vielleicht gibt es ja auch noch Zeugen (sollten nach Möglichkeit nicht die Verwandtschaft sein) zu euren Absprachen.
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