Eine Frau aus Ostdeutschland bewirbt sich im Westen und wird mit dem Vermerk "Ossi" abgelehnt. Eine Geschichte aus der Gegenwart, im 20. Jahr der Einheit.
Was den Fall besonders macht: Die Frau bekommt es schriftlich, dass sie aufgrund ihrer Herkunft nicht gewollt ist. Sie klagt, weil sie sich diskriminiert fühlt. Arbeitsrichter in Stuttgart haben nun die Frage zu klären: Sind Ostdeutsche vielleicht sogar eine eigene Ethnie, die besser geschützt werden muss?
Ethnie oder nicht – diese theoretische Frage hat für Betroffene wie Gabriela S. ganz praktische Folgen. In vier Monaten wird das Arbeitsgericht Stuttgart entscheiden, ob der Minus-Ossi als Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft gilt. Die verklagte Firma, ein Fensterbauunternehmen aus dem Raum Stuttgart, sagt auf Anfrage von "exakt": Gabriela S. sei aus anderen Gründen nicht in Frage gekommen. Und überhaupt – die eigentliche Panne sei die Tatsache, dass die Notiz öffentlich wurde.
O-Ton: Andreas R., Geschäftsführer:
"Diese Notiz war natürlich unglücklich, keine Frage. Gehört da nicht drauf. Und schon gar nicht zurückgeschickt. Keine Frage - das war ein Fehler von uns, dass diese interne Notiz, die da drauf kam, das Haus verlassen hat."
Das Minus Ossi selbst ist dem Geschäftsführer gar nicht peinlich. Er fühlt sich eher von der in seinen Augen unsinnigen Klage gestört. Freiwillig zahle er keine Entschädigung.
O-Ton: Andreas R., Geschäftsführer
"Einen großen Gefallen tut die Dame sich und allen ostdeutschen Deutschen sicher damit nicht, wenn sie hier solche Aktionen fährt."
Das sieht Gabriela S. ganz anders. Gewinnt sie vor Gericht, wäre das ein Präzedenzfall im Sinne aller Ostdeutschen, die sich von westdeutschen Arbeitgebern benachteiligt fühlen.
O-Ton: Gabriela S.
"Ich hoffe einfach, wenn man es wirklich mal öffentlich macht, dass die Leute einfach mal anfangen, darüber nachzudenken. Das ist eigentlich mein Ziel."
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Quellen und weitere Links:
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Eure Meinungen dazu?
Das "beste" ist ja die Reaktion des Geschäftsführers