hallo
ich bin im dezember wg. fahrradfahrens ohne licht in einer kontrolle mit einem 10,- bußgeld bestraft worden. hiergegen hab ich einspruch eingelegt. mein begründung (die so stimmt):
der handelsübliche dynamo ist für den strassenverkehr zu gelassen, war in betrieb und funktioniert auch (morgens ging er noch). bei starkem regen (wie an jenem tag abends) rutscht jedoch das gummirädchen des dynamos über den reifen, so dass keine drehung geschieht, ergo gibt es kein licht. laut internetrecherche ein häufigeres problem der dynamos. von daher hieße es doch in konsequenz, dass mein zugelassener dynamo bei nässe seine zulassung verliert, ich entsprechend morgens entweder wissen muss, ob es abends regnet (und das rad stehen lasse) oder im schlechte fall abends heim schiebe weil es regnet und der dynamo nicht mehr funktioniert.
das ändert ja natürlich nix am vergehen (fahren ohne licht), sehe ich ja auch ein. ich wollte aber wenigstens versuchen, auf dem wege des einspruchs um die 10,00eur herumzukommen.
ende des lieds: jetzt hab ich in 2 wochen nen termin vorm gericht, wo dann mein einspruch um die 10,ooEUR verhandelt werden soll. dass ich da nicht gewinne, scheint mir sehr wahrscheinlich.
daher die preisfrage: was kann ich tun, um den unsinns-termin zu vermeiden? reicht ein brief in dem ich zu kreuze krieche, alles gestehe, meinen einspruch zurückziehe und erkläre, die 10,oo zu zahlen? oder ist das bürokratie-mahlwerk schon ins rollen gekommen und lässt sich nicht mehr stoppen? weil: eine verlorenen gerichtsverhadlung kann ich mir nicht leisten!
danke für tipps!!