Bezahlen.
Auf das vereinfachte Verfahren innerhalb einer Woche 5 Euro ohne Verwaltungsgebühren zu zahlen gibt es keinen Rechtsanspruch. Es ist nur eine Vereinfachte Handhabung der Verwaltung. Deshalb kann man nicht auf Rücksetzung in den alten Stand klagen, weil zum Beispiel der erste Brief nicht angekommen ist.
Dieser erste Brief wird auch nur mit Normaler Post versand ohne Nachweis. Im Gegensatz zum Bußgeldbescheid, hier muß die Verwaltung Nachweisen das du den Brief bekommen hast. Kann Sie das nicht, ist der Bußgeldbescheid erst einmal hinfällig.
Aber wie gesagt, gilt nicht für eine Verwarnung. Also bezahl, dürfte das billigste sein. Ansonsten geht es vor Gericht.
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