Grundsätzlich gilt: Alle Sendungen und Beiträge im Fernsehen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Aufnahme einer Fernsehsendung auf Videokassette oder DVD ist eine Vervielfältigung, die in der Regel der Zustimmung des Urhebers bedarf. Eine Ausnahme ist die Verwendung für ausschließlich private Zwecke (innerhalb der Familie). Dafür (Par. 53 Abs. 1 UrhG) dürfen Fernsehsendungen aufgenommen und abgespielt werden.
hmm macht für mich keinen großen unterschied obs geladen is oder mit dem dvd player gefilmt während man einkaufen war kommt beides aufs gleiche raus oder ?