Wuppertal/Solingen (ddp-nrw). Vor dem Landgericht Wuppertal muss sich ab Dienstag die vermutlich älteste Drogendealerin Deutschlands verantworten. Die 85-jährige Hannelore M. soll gemeinsam ihrem Sohn Thomas (50) und ihrem Enkel Björn (2 seit März 2008 mit Heroin gehandelt haben und an ihrem Wohnort in Solingen verkauft haben. Alle drei sind in dem Prozess angeklagt. Zudem gibt es noch zwei weitere Mittäter, denen ebenfalls das Verfahren gemacht wird.
«Die Angeklagte Hannelore M. soll im Jahr 2008 unter Mitwirkung ihres Sohnes insgesamt 19 Fahrten in die Niederlande unternommen haben, um dort Heroin von jeweils bis zu 200 Gramm zu kaufen und nach Deutschland einzuführen», sagte Gerichtssprecher Thorsten Anger. 2009 folgten 15 weitere Fahrten - dabei reiste allerdings der Enkel Björn ins Nachbarland. Bei diesen Touren soll Rauschgift von jeweils 500 Gramm eingeführt worden sein.
In Solingen sollen die Familie und ein weiterer Komplize das Heroin verkauft haben. Das Rauschgift soll Hannelore M. überdies in ihrer Wohnung gelagert haben. Auch das Geld aus den Rauschgiftgeschäften verwahrte sie in ihrer Wohnung. Bei der Abgabe der Drogen verzichtete die Seniorin zudem teilweise auf Geld und ließ sich als Gegenleistung in Haus und Garten helfen. Einen Teil des eingeführten Heroins konsumierte außerdem ihr Sohn Thomas.
Nach Angaben von Anger ist Hannelore M. bislang nicht vorbestraft - anders als ihr Sohn und ihr Enkel, die wegen weiterer Drogendelikte bereits einschlägig vorbestraft sind. «Zum Teil hatten sie die neuen Straftaten noch während der laufenden Bewährung verübt», sagt der Gerichtssprecher. Als treibende Kraft der angeklagten Taten gilt vor allem der Sohn von Hannelore M..
Im vergangenen August war die Bande nach monatelanger Beschattung durch die Polizei aufgeflogen. Die Ermittler beschlagnahmten drei Kilogramm Heroin im Wert von rund 70 000 Euro.
Nach der Festnahme durch die Polizei räumte die Seniorin die ihr vorgeworfenen Taten teilweise ein. Ihr Sohn und ihr Enkel verweigern die Aussage. Trotz ihres hohen Alters ist die Seniorin verhandlungsfähig. «Die Taten liegen ja noch nicht so weit zurück», betont Anger.
Der Anwalt der Frau wollte sich zunächst nicht zu den Vorwürfen äußern. Er müsse eine Erklärung mit seiner Mandantin erst noch abstimmen, sagte er.
Für den Prozess sind zehn Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil soll nach jetzigem Stand am 31. März verkündet werden.