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Zitat von asigator
trotzdem bleibt es im rechtlichen Sinne ein Diebstahl
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Nein Vertrauensbruch, und das spielt im Arbeitsrecht eine Rolle. Mal wirklich rein juristisch gesehen.
Es ist deswegen kein Diebstahl da es sich um sehr kleine Beträge handelt. Die Staatsanwaltschaft würde das Verfahen sofort einstellen, weil die Vorteilsbeschaffung (insbesondere die Finanzielle) kaum nachzuweisen ist. Es wäre ein Bagatelldelikt. Ich glaube bei 25-50 Euro ist die Geringwertigkeitsgrenze, die ist aber von Gericht zu Gericht verschieden.
Abgesehen davon: Wo kein Kläger da kein Richter. Der Arbeitgeber könnte versuchen den Schaden einzuklagen. Diebstahl ist eine Straftat deren Verfolgung nur auf Antrag des Geschädigten erfolgt - sprich Anzeige. Aber wozu? Man hat dem Mann seine Existenz geraubt. Mehr wollte man doch nicht.