Hallo!
Ich hab mal wieder ne kleine Frage bzgl. meines Rechts.
Und zwar habe ich am 03.03.08 im Media Markt

das im Titel genannte Gaming-Headset gekauft. Wie der Teufel es nun wollte, ist das Ding bereits nach 1 1/2 Monaten kaputt gegangen. Und zwar ist beim spielen einfach die Ohrmuschel abgebrochen

, an der auch das Mikro befestigt ist. Nun ja, halb so wild dachte ich. Kannste ja ohne Probleme umtauschen. Ich also ab zum MM, um dies zu tun.
Hier beginnt mein Leidensweg:
Leider war dieses Headset aber nicht mehr vorrätig. Der Verkäufer sagte mir, dass für die darauffolgende Woche wieder welche bestellt seien. Also bin ich in besagter Woche wieder zu MM. Natürlich hatten sie das HS nicht geliefert bekommen. So ging das über mehrere Wochen (der MM ist übrigens 25km von mir entfernt). Dann hatte ich die Schnauze voll und besorgte mir ein anderes Headset bei Amazon. Mittlerweile sind über 1 1/2 Jahre vergangen und ich dachte mir ich versuchs einfach nochmal mit dem Umtausch. Aber diesmal sagte man mir, dass das HS ein Auslaufmodell ist und gar nicht mehr bestellbar wäre. Und davon mal abgesehen wäre nach 1 1/2 Jahren sowieso nichts mehr zu machen (obwohl ich in der Halbjahresfrist ja schon zum Umtausch da war!). Ich solle mich bitte an den Hersteller wenden. Gesagt, getan. Ich schrieb also eine Email an den Hersteller (Speedlink) und schilderte mein Problem. Die Antwort kam prompt, war aber auch dementsprechend kurz: Tut uns leid, können wir nix machen. Wenden Sie sich an Media-Markt.
Was sagt ihr dazu? Ich fühl mich total verarscht und um mein Geld betrogen.
Dass der Bügel an besagter Stelle bricht, ist übrigens kein Einzelfall. Böse Zungen behaupten, dass es eine Sollbruchstelle ist. Kann ich mich irgendwie wehren?
Gruß