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[Internet] Kanzlei Rasch: Erneut Rapidshare-Uploader abgemahnt

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Ungelesen 12.09.09, 00:24   #1
gw-freak
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Standard Kanzlei Rasch: Erneut Rapidshare-Uploader abgemahnt

proMedia beziehungsweise der Kanzlei Rasch ist es allem Anschein nach erneut gelungen, einen Uploader beim beliebten Filehoster Rapidshare dingfest zu machen.

[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ], die seitens der Kanzlei Rasch ausgesprochen wurde. Die Kanzlei Rasch tritt dabei als anwaltliche Vertretung primär für die Majors Universal Music und Warner Music Germany auf, und verfolgt in Zusammenarbeit mit der ProMedia GmbH Urheberrechtsverletzungen im Internet. Während der primäre Fokus bislang auf den bekannten P2P-Tauschbörsen lag, ermittelte man nun nach Einführung des Zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs auch nach den Uploadern bei Rapidshare. Während der Fall des [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] anfänglich harsch kritisiert wurde, stellte sich schnell heraus, dass es keine Fälschung war. Kurze Zeit nach unserer Berichterstattung folgten Pressemeldungen seitens des [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] sowie der [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. (wir berichteten darüber)

Nachdem es nun einige Zeit still war, scheint es der Kanzlei Rasch nun erneut gelungen zu sein, einen Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegen Rapidshare durchzusetzen. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] berichtet der User Ryuuk von einer Abmahnung der Kanzlei Rasch. Darin wird er aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie 840 Euro an Schadensersatz sowie Rechtsanwaltskosten zu begleichen. Abgemahnt wurde er für den Track "Liebe ist für alle da" von Rammstein. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].

Die Kanzlei Rasch nennt in ihrer Abmahnung die URL bei Rapidshare, unter welcher die Datei zur Verfügung stand. Insbesondere das unglaublich zügige Vorgehen der Kanzlei ist dabei sehr auffällig. Das Werk ging am 08.09 online, die Abmahnung wurde einen Tag später zugestellt, die Frist für die Unterlassungserklärung läuft bereits am 10.09 ab. Für die Zahlung hat man sich den 17.09 vermerkt. Auch alle Versuche, die Abmahnung bei boerse.bz als "Fake" darzustellen, laufen bislang ins Leere. So gehen nach wie vor viele Filesharer von einem völlig falschen Standpunkt aus. Dem User wurde zwischenzeitlich mehrmals geraten, die ganze Sache einfach zu ignorieren. Dass man sich mit dieser Taktik inzwischen in höchste Gefahr begibt, eine Einstweilige Verfügung mit entsprechender Kostennote zu erhalten, wissen viele nicht. Darüber hinaus zog man auch bereits die gesamte Abmahnung in Zweifel und erklärte, es gäbe keine bewiesenen Abmahnungen für Rapidshare-Uploader. Der betroffene User, dessen Fall wir in einem Artikel im April aufarbeiteten, kann davon etwas gänzlich anderes erzählen. Auch die Stellungnahme der Rapidshare AG sowie des Bundesverbandes Musikindustrie sollte "Beweis" genug sein, dass Abmahnungen für Uploader mit Hilfe des Zivilrechtlichen Auskunftsanspruches alles sind - aber kein Märchen.

Hier nun ein weiterer Irrglaube, den es zu klären gilt: Die Abmahnung erreichte den Betroffenen per E-Mail. Während viele dies als "nicht rechtskräftig" ansehen, widerspricht dies den eigentlichen Tatsachen. Eine Abmahnung kann theoretisch auch in mündlicher Form, also beispielsweise per Telefon, ausgesprochen werden. Über den weiteren Bestand einer solchen mündlichen Form kann man sicherlich vor Gericht streiten. Hier wurde jedoch die Schriftform gewahrt, und es gibt mit Sicherheit einige Zeugen seitens der Kanzlei Rasch. Faktisch muss die abmahnende Kanzlei lediglich den Versand nachweisen. In einzelnen Fällen ist dies anderen Kanzleien nicht immer gelungen, man darf sich jedoch in diesem speziellen Fall sicher sein, dass die Kanzlei Rasch den Versand der E-Mail beweisen kann. Eine Abmahnung per E-Mail ist also definitiv wirksam. Wie aber auch in der E-Mail deutlich gemacht wurde, erwartet den Betroffenen noch eine postalische Zustellung der Abmahnung. Verwunderung herrscht im Allgemeinen auch darüber, wie die Kanzlei an die E-Mail-Adresse gelangen konnte. Mit dem Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch ist der Dienste-Anbieter (hier Rapidshare) verpflichtet, jedwede relevante Kontaktinformation auszuhändigen. Das kann auch wie in diesem Fall eine E-Mail-Adresse sein.

Wir haben Rechtsanwalt [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] dazu befragt, der uns bestätigte, dass Abmahnungen grundsätzlich auch per E-Mail zugestellt werden dürfen. Die Kanzlei Rasch hätte in der Vergangenheit schon häufiger Abmahnungen vorab an Personen verschickt, die in einem anderen Zusammenhang für ihre Aktivitäten beim Internetauktionshaus eBay abgemahnt wurden. Ganz im Gegenteil: Der Rechteinhaber Universal Music muss daran ja ein Interesse haben, dass der Uploader nach einer Löschung des RS-Links nicht in Versuchung kommt, das gleiche unveröffentlichte Lied erneut beim Filehoster hochzuladen. Und der Betroffene hatte zuvor aufgrund der Löschung seiner Datei eine Benachrichtigung von der Abuse-Abteilung von Rapidshare erhalten. Dazu kommt: Abmahnungen gegen Pre-Releases bedürfen einer zügigen Bearbeitung. Der illegale Vertrieb des Songs im Internet soll ja unterbunden werden. Es ist laut Dr. Wachs nur logisch, dass man dem Uploader des Rammstein-Songs derart kurze Fristen gesetzt hat. Auch die Höhe des Steitwerts erscheint dem Hamburger Fachanwalt angemessen. Im Rahmen des Telefonats bestätigte er, dass Abmahnungen tatsächlich auch telefonisch erfolgen können, an der Gültigkeit ändert dies wenig. In der Praxis wird dies kaum jemand in dieser Form tun, weil der Angerufene versuchen kann sich darauf zu berufen, dass er den Inhalt des Telefonats nicht bewusst mitbekommen oder verstanden hätte. Klar ist damit aber: Abmahnungen müssen nicht automatisch auf dem Schriftweg passieren. Erst recht nicht per Einschreiben! Auch solche per E-Mail sind möglich und mittlerweile zumindest für die Kanzlei Rasch durchaus üblich. Wäre die E-Mail des Empfängers (also des RS-Uploaders) ungültig gewesen, dann hätte proMedia automatisch eine Bounce Message erhalten. Das alleine bestätigt zwar noch keinen Erhalt der Abmahnung aber immerhin kann man vorab testen, ob die Adresse überhaupt gültig ist.

Wir haben uns sowohl bei Rapidshare als auch bei der Kanzlei Rasch intensiv um ein Statement bemüht. Unsere beiden Anrufe im Callcenter von Rapidshare waren leider beide erfolglos. Zuständig sei die Presseabteilung, die wäre (für uns) aber telefonisch nicht zu erreichen. Wir sollen uns per E-Mail an die Damen und Herren wenden. Unsere Nachricht wurde leider nicht erwidert. Beim ersten Anruf wurde uns zumindest unter der Hand bestätigt, dass sich der Fall rein theoretisch so zugetragen haben könnte. Genaueres müssten wir aber bei der Pressestelle erfragen, die wie gesagt bis jetzt nicht reagierte (und auch nicht mehr reagieren wird). Unser Telefonat mit Herrn Erdmann von der proMedia brachte nach mehreren Stunden Wartezeit lediglich eine E-Mail zutage:

"Sehr geehrter Herr Sobiraj, zu Ihrer Anfrage können wir uns nicht äußern.

Mit freundlichen Grüßen,


Mirko Brüß, Rechtsanwalt


Rechtsanwälte Rasch


An der Alster 6


20099 Hamburg


Tel.: 040 - 24 42 97 - 0


Fax.: 040 - 24 42 97 - 20"


Eine derartige Antwort war leider zu befürchten, weil keine Kanzlei ohne Einverständnis des Auftraggebers und auch des Abgemahnten eine Auskunft über derartige Fragestellungen geben darf. Verstöße dagegen könnte man problemlos bei der Rechtsanwaltskammer melden. Mal ganz davon abgesehen, dass die Kanzlei Rasch durch ein Bekanntgeben von Details oder lediglich durch das Bestätigen unserer Story das Vertrauensverhältnis zum Auftraggeber (also zu Universal Music) erheblich infrage stellen würde, wenn dies ohne deren Zustimmung geschieht. Das wird sich auch ein Clemens Rasch nicht leisten wollen oder können.

Wer sich weiter über den Sachverhalt informieren möchte: Der Boerse.bz-User Ryuuk hat als Beweis öffentlich eine [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] der Abmahnung [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Es bleibt aber abzuwarten, wie lange das PDF online bleiben wird. ([ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] & [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ])

(via [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ], thx!)

Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Ungelesen 12.09.09, 01:14   #2
sammler
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Hm, warum wusste ich schon bei der Überschrift, dass es sich nur um News von gulli.com handelt muss.

Alles klar. Rapidshareuser werden abgemahnt. Youtube User nicht. Ist ja logisch. Bei Youtube kommt man ja auch so viel schwerer an die IP als bei RS. Und wenn man bei boerse.bz weiterliest, zweifel da auch schon viele an der Glaubwürdigkeit der Abmahnung.
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Ungelesen 12.09.09, 01:21   #3
facepalm
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Da meint man, man liest die Bild.
Gebe dir Recht, sammler!
Was kommt jetzt? RS ist unsicher, kommt zu Firstload?
Scheint mir unglaubwürdig…
__________________
face halt
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Ungelesen 12.09.09, 04:22   #4
myGully
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Das Rapidshare IP's rausgibt ist kein Gerücht mehr.. tun die wirklich.
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Ungelesen 12.09.09, 10:15   #5
sammler
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Ja, aber die Quelle hier ist unglaubwürdig. Zumal man ja eigentlich noch einen richterlichen Beschluß brauch und dan persönliche Daten zu kommen. Wenn mich nicht alles täuscht, dann git RS die IP nur auf richterlichen Beschluß raus und der Provider die privaten Daten auch nur mit Beschluß. Das sind 2 Tage zwischen Upload und Abmahnung schon sehr fragwürdig.
sammler ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 12.09.09, 10:19   #6
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Zitat:
Zitat von sammler Beitrag anzeigen
Ja, aber die Quelle hier ist unglaubwürdig. Zumal man ja eigentlich noch einen richterlichen Beschluß brauch und dan persönliche Daten zu kommen. Wenn mich nicht alles täuscht, dann git RS die IP nur auf richterlichen Beschluß raus und der Provider die privaten Daten auch nur mit Beschluß. Das sind 2 Tage zwischen Upload und Abmahnung schon sehr fragwürdig.
Nein, auch bei mehrfachen Copyright verstoss.
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Ungelesen 12.09.09, 10:44   #7
sammler
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Hm, aber der Provider hat doch eigentlich nichts mit RS zutun. Dann gibt RS die IP nur an den Anwalt raus. Und dann hat der Anwalt immer nocht nicht die Adresse. Okay, die Abmahnung kam ja per Email und die Post folgt später. Zuerst muss der Anwalt die Adresse rausbekommen und wenn er Pech hat, dass stellt sich der Richter quer. Es ging ja nur um ein Lied. In Berlin wird angeblich unter 200 Lieder keine Staatsmacht aktiv.
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Ungelesen 12.09.09, 16:28   #8
gw-freak
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Zitat:
Zitat von sammler Beitrag anzeigen
Es ging ja nur um ein Lied. In Berlin wird angeblich unter 200 Lieder keine Staatsmacht aktiv.
Es handelt sich aber um einen Leak. Diesen unerlaubt zu veröffentlichen ist zu werten wie eine sehr häufige Copyrightverletzung. Es ist also eine schwere Rechtsverletzung.

Zitat:
Das deutsche Gesetz sieht den Auskunftsanspruch für Rechtsverletzungen "gewerblichen Ausmaßes" vor. Er wird in der Regel entweder bei besonders vielen oder bei besonders schweren Rechtsverletzungen geltend gemacht.
Die Kanzlei hat in diesem Fall wohl besonders Glück gehabt, da derjenige seine echte Email Adresse bei Rapidshare hinterlegt hat. Somit war es nicht schwer an seine Daten zu kommen, sollten sie vom Email Anbieter herausgegeben worden sein.
Desweiteren sollte man erwähnen, dass bei unveröffentlichtem Material ein sehr zügiges Vorgehen der Angelegenheit vorgeschrieben ist, um den Schaden im Vorfeld ziemlich gering zu halten.
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Ungelesen 04.11.09, 14:25   #9
Melvin van Horne
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Moin,

Da lädt einer am 8.9. ein Lied hoch. Die Anwälte stellen das fest, kontaktieren Rapidshare, erhalten auf Zuruf die IP oder die Mailadresse des Uploaders. Innerhalb von Stunden kontaktieren sie den Provider und erhalten wiederum auf Zuruf (für was anderes war keine Zeit) die Identität des Uploaders und stellen ihm die Abmahnung zu.

Sollte es wirklich reichen bei RS anzurufen zu sagen "Ich bin ´nen Anwalt und bräuchte mal die IP von dem User "Tarzahns Essenträger" von 6.00 Uhr heute? Und sagt RS dann "Ja freilich die ist 192.168.0.2. Kann ich sonst was für sie tun?" Es folgt ein Anruf bei der Debiltel "Ja Hallo ich bin Anwalt und sie sagen mir bitte mal wer heute morgen um Uhr mit dieser Ip eingeloggt war!" "Ja eigentlich machen wir sowas ja nich aber wenn sie Anwalt sind ... Also das war der Kurt Schwabottke"

Dann brüllt der Herr Rasch in sein Vorzimmer "Frau Guntram Böselhoffer Wachtendonk mailen sie doch mal dem Herrn Schwabottke das wir ihn abmahnen und ähhhhh na was nehmen wir denn da mal (zum rechnen bleibt keine Zeit) 840 Euronen haben wollen.

Ohne einen Gerichtsbeschluss gibt ein Provider nicht mal Essensreste raus. Da sind die dicht wie die Muschi vom Frosch. Und in einer Urheberrechtssache an einem Tag von einem Gericht einen Beschluss zu bekommen und am gleichen Tag vom Provider die Daten ist so wahrscheinlich wie ein öffentlicher Geschlechtsakt des Papstes auf dem Petersplatz.
Melvin van Horne ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 05.11.09, 13:56   #10
holyshit0815
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gut gebrüllt aber einfach nur voll von blah!
wer lesen kann war eben schon immer im vorteil...

Zitat:
Zitat von Ryuuk
Auch wenn ich es Leid bin mich zu rechtfertigen:

Song am 4.9 ursprünglich hoch geladen. Am 7.9 schreibt mir n user das song down wegen reup. Am 8.9 reuppe ich ihn morgens vor der Arbeit. Abends am 8.9 kommt dann die "dududud" Email von Rapidshare. 9.9 meldet sich die Kanzlei Rasch per Email und gestern, am 10.9 ging mir das schriftliche schreiben zu.
eine knappe woche bei den heutigen möglichkeiten des informationsflusses ist durchaus angemessen...
da kommt auch frau guntram böselhoffer wachtendonk mit sicherheit aus der hüfte

best regards

edit: ich glaube irgendwann einmal gelesen zu haben,
dass wiederholungstäter (gleiches file) bei rapidshare einen anderen
"anonymen" status geniessen als nur einmal-auffällig-gewordene...
mit anderen worten: rapidshare ist im falle eines auskunftsanspruches "zugänglicher"
holyshit0815 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 05.11.09, 22:14   #11
Melvin van Horne
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Moin,

Zitat:
Zitat von holyshit0815 Beitrag anzeigen
gut gebrüllt aber einfach nur voll von blah!
wer lesen kann war eben schon immer im vorteil...
Wo steht denn in diesem Thread was vom 4.9. ? Aber mal davon abgesehen. Das einzige was RS den Ermittlern geben kann ist doch die IP. Dann muss er ermitteln welcher Provider diese IP vergeben hat. Wenn er den kennt wendet er sich mit seinem Auskunftsersuchen an die für den Provider zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Er selbst hat keinen Anspruch auf Herausgabe der Daten.
Die zuständigen Behörden prüfen ggf. die Eilbedürftigkeit. Das wird nix wenn man bedenkt das bereits ganze Staatsanwaltschaften die Bearbeitung solcher Anfragen rundweg ablehnt [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Also Eilbedürfig isses schonmal nicht. Und das eine deutsche Staatsanwaltschaft einen solchen nicht eilbedürftigen Antrag vom 4.9. bis zum 9.9. bearbeitet hat wäre eine einmalige Sensation. Ganz besonders wenn man bedenkt das der 5.9. und der 6.9 ein Wochenende waren. Und selbst wenn sie es geschafft hätten. Dieses Auskunftsersuchen geht dann zum Provider. Nun ist es ja nicht so das da einer hinter der Tür auf der Stelle auf und ab hüpft und auf DIESES Ersuchen wartet. Das geht in die Post. Und dann wird es der zuständigen Abteilung zugeleitet. Das dürfte JU sein. Die prüfen ob das Ersuchen rechtmässig ist und geben den entsprechenden Auftrag an die Technik. Dort wird die Adresse ermittelt. Die gewünschte Auskunft wird geschrieben und an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Und da liegt sie dann. Ob der Anwalt sie von da bekommt, ist noch nicht ganz geklärt. Denn auf blosse Behauptung von Herrn Rasch hin darf die Staatsanwaltschaft die Daten nicht rausgeben. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Hätte sie es dennoch getan könntest Du dagegen vorgehen. Oder steht zu vermuten sie hätten in den drei Tagen auch noch tiefgreifende Ermittlungen angestellt?


Better Luck next Time
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Ungelesen 06.11.09, 10:09   #12
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Zitat:
Zitat von Melvin van Horne Beitrag anzeigen
Wo steht denn in diesem Thread was vom 4.9. ?
nicht in diesem!
steht alles in dem vom "beklagten" geführten thread bei [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].
ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass man bei berücksichtigung sämtlicher (!) fakten
und den äußerungen von ryuuk ganz sicher nicht von einem fake ausgehen sollte...
die kanzlei ist über die e-mail adresse des beklagten (bei rs hinterlegt) an die nutzerdaten gelangt!

ich will damit auch niemandem eine meinung aufzwängen aber wie bereits erwähnt,
hatte sich auch rapidshare bereits unvorteilhaft zum thema wiederholungstäter geäußert.
wenn man dann 1+1 zusammenzählt, ist in solch einem fall zumindest vorsicht angeraten...
holyshit0815 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 06.11.09, 10:35   #13
Melvin van Horne
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Moin,

Zitat:
Zitat von holyshit0815 Beitrag anzeigen
...dass man bei berücksichtigung sämtlicher (!) fakten
und den äußerungen von ryuuk ganz sicher nicht von einem fake ausgehen sollte...
die kanzlei ist über die e-mail adresse des beklagten (bei rs hinterlegt) an die nutzerdaten gelangt!
Da ist was dran. Aber welcher Uploader gibt denn bei einem Dienst wie RS eine Mailadresse an aus der seine echte Adresse ermittelbar ist? Und solange Rasch die nicht hat bleiben Abmahnungen an die Mailadresse eine leere Drohung. Sicher sollte man sie ernst nehmen. Aber Panik ist an dieser Stelkle nichtr angesagt.

Wer natürlich schonmal eine Abmahnung kassiert hat und lädt unter gleichem Nutzernamen mit gleicher Mailadresse wieder Sachen hoch deren Rechteinhaber von der gleichen Anwaltskanzlei vertreten werden, der handelt nach meiner Auffassung grob fahrlässig. Ich kann mir kaum vorstellen das jemand so etwas tut.

Aber auch wenn RS die Mailadresse herausgibt müssen erst Behörden den Mailhoster zwingen die Adresse herauszugeben. Und da wird es wie gesagt schwierig.
Und wenn diese Adresse auch noch falsch ist bleibt nur der Weg über die IP.

Gibt es denn einen Beleg dafür das RS direkt Daten an Anwaltskanzleien weitergibt? RS selbst bestreitet das. Die meinen das sie nur im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung Daten herausgeben. Und da ist ganz klar geregelt das Privatpersonen (darunter fallen auch Anwälte) keinen Anspruch auf Herausgabe dieser Daten hat.
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Ungelesen 06.11.09, 10:57   #14
holyshit0815
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Zitat von Melvin van Horne Beitrag anzeigen
Wer natürlich schonmal eine Abmahnung kassiert hat und lädt unter gleichem Nutzernamen mit gleicher Mailadresse wieder Sachen hoch deren Rechteinhaber von der gleichen Anwaltskanzlei vertreten werden, der handelt nach meiner Auffassung grob fahrlässig. Ich kann mir kaum vorstellen das jemand so etwas tut.
das wäre dann zumindest der zweite, bekannt gewordene fall!
daraus schliesse ich, dass es genau solche leute auch gibt.

Zitat:
Zitat von sammler Beitrag anzeigen
Sich aber allein auf eine Email Adresse zu berufen ist sehr leichtsinnig. Ich kann ja auch einen Emailadresse mit [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] bei RS hinterlassen oder eine x-beleibige aus dem Telefonbuch. Was würde das den bringen, wenn niemand die Email liest bzw. die Emailaddi überhaupt nicht existiert. Klar muss braucht man eine gültige Emailaddi um einen Account bei RS einzurichten. Aber die Adii kann man doch sofort danach wieder ändern. Das Sicherheitsschloß darf man dann natürlich nicht benutzen, schon klar.
wohl wahr, aber so ziemlich jeder e-mail-dienst nutzer verfügt über die möglichkeit,
zum einrichten eines öffentlichen profils...
es soll leute geben, die nutzen das!!! ein gefundenes fressen für die kanzleien,
was aber auch für die unachtsamkeit der nutzer spricht

edit: von panik ist auch nicht die rede...so wie es aussieht, konnte der beklagte
mit seiner modifizierten ue auch mal wieder dem schlimmsten entgehen...
mich stört lediglich diese ignoranz und das ständige "fake", "fake", "fake"
holyshit0815 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 05.11.09, 22:39   #15
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Kann das von Melvin alles gut nachvollziehen und verstehe auch nicht wie die so schnell an die ganzen Daten rangekommen sind, weil normal darf der Provider nicht so schnell einfach iwelche Daten rausrücken und wie Melvin gesagt hat braucht man einen Gerichtsbeschluss und das kann ersma dauern, deswegen verwirrt mich das ganze eher
Eck0 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 06.11.09, 10:39   #16
sammler
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Sich aber allein auf eine Email Adresse zu berufen ist sehr leichtsinnig. Ich kann ja auch einen Emailadresse mit [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] bei RS hinterlassen oder eine x-beleibige aus dem Telefonbuch. Was würde das den bringen, wenn niemand die Email liest bzw. die Emailaddi überhaupt nicht existiert. Klar muss braucht man eine gültige Emailaddi um einen Account bei RS einzurichten. Aber die Adii kann man doch sofort danach wieder ändern. Das Sicherheitsschloß darf man dann natürlich nicht benutzen, schon klar.

Edit: Ja, RS macht nur das nötigste und keine Strich mehr. Der Geschäftsführer hat doch mal gesagt, dass jeder Mensch auf der Welt doch eine Sicherungskopie von seinen Programmen, DVD, CD usw machen darf und dann bei ihm (dem sichersten Platz auf der Welt für Daten) lagern kann.
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