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Verfassungsschutz darf AfD-Jugend als "gesichert rechtsextrem" einstufen

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Ungelesen 12.02.24, 10:37   #1
csesraven
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Es ist mind. 1 Richter in der G10 vorhanden - dazu andere Juristen. Man könnte jetzt einen zweiten Pool aufziehen von Richtern - dann vllt noch einen dritten um den zweiten zu kontrollieren ...

Zirkelschluss: Wenn man auf diesem Standpunkt steht bräuchte man ja keinen VVS - da würde die Polizei reichen
Zitat:
Die Bestrebung einer Partei oder einer anderen Gruppierung die plant, sich mit demokratischen Mitteln an die Macht zu bringen und dann ihre Vorstellungen mit legalen Mitteln zu verwirklichen darf meiner Meinung nach niemals ein Grund für eine geheimdienstliche Beobachtung sein. Ganz gleich, wie abseitig die Vorstellungen auch sein mögen.
Diese Ansicht freut alle Extremisten - alle anderen haben aus der Geschichte gelernt, dass Parteien, die legitimiert an die Macht kommen aber demokratiefeindlich sind, 'größeren' Schaden anrichten können.
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Ungelesen 12.02.24, 11:51   #2
eitch100
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Also wenn es in meinem Bundesland so abläuft, wie es eigentlich geplant ist, halte ich das eigentlich für ausgewogen...
Zitat:
Die Kontrolle des Verfassungsschutzes

Kein anderer Behördenbereich in Deutschland ist einer solch umfassenden Kontrolle unterzogen wie die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder. Beispielhaft werden im Folgenden die Einrichtungen aufgeführt, die den Niedersächsischen Verfassungsschutz kontrollieren:

Niedersächsischer Landtag

Der Landtag hat einen Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes eingesetzt, dem der Niedersächsische Verfassungsschutz umfassend Bericht erstatten muss. Auch vertrauliche und geheime Informationen werden den Ausschussmitgliedern von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD unterbreitet.

Die Datenschutzbeauftragte

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsens kontrolliert regelmäßig im Niedersächsischen Verfassungsschutz den Umgang mit personenbezogenen Daten. Auch Löschungsfristen solcher Daten werden regelmäßig überprüft.

Landesrechnungshof und weitere Kontrolleinrichtungen

Die Verwendung der Haushaltsmittel wird unmittelbar von Beamten des Landesrechnungshofes überprüft.

Weitere Kontrolleinrichtungen sind z. B. die Möglichkeit des Bürgers, Entscheidungen des Verfassungsschutzes gerichtlich überprüfen zu lassen, oder Auskunft über die zu ihm gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen.
Zitat:
Sie haben nach § 15 Absatz 1 BVerfSchG das Recht, unentgeltlich Auskunft über die zu Ihrer Person beim BfV gespeicherten Daten zu erhalten. Sie müssen in Ihrem Antrag an das BfV auf einen konkreten Sachverhalt hinweisen, bezüglich dessen die Daten erhoben worden sein sollen, über die Sie Auskunft verlangen.
Bei Letzterem muss aber schon mutig sein, wenn man wirklich Dreck am Stecken hat. Es könnte ja sein, dass es keine Daten gibt und dann macht man das BfV ja erst hellhörig...
__________________
Der Klügere gibt nach... deshalb regieren die Dummen die Welt

Geändert von eitch100 (12.02.24 um 12:09 Uhr)
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Draalz (12.02.24)
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