Ganz sicher?
In erster Linie kann der Betreiber eine Ziviklage einreichen. Haben wir also wieder den Akt der Anzeige und der Klage.
Wird dem stattgegeben, kann er im Rahmen seines zugeteilten Vollstreckungsbeschlusses z.B. einen Gerichtsvollzieher beauftragen die Forderung einzuholen, ob nun durch Kontopfaendung, dies das und jenes.
Ausnahme bildet grundsaetzlich der Buergergeldempfaenger, da nicht pfändbar ueber sein Konto.
Irgendwo unter dem Strich bleiben doch Viele beschaeftigt.
Und der Misserfolg wird eben nicht in Haftstrafe umgewandelt.
Geändert von Caplan (27.11.25 um 11:00 Uhr)
Grund: Buchstabendreher beseitigt
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