So eine Anlauf, gab es vor einigen Jahren schon mal in der Diskussionstellung.
Es ist nur irgendwo untergegangen.
Sicherlich, wenn man die Werte und Bemuehungen, sprich Habhaftwerdung, etc, Justizbeschaeftigungen betrachtet, Verbrinungskosten, etc, etc, kann man das sicherllich nicht schoenrechnen.
Auf der anderen Seite kann der Leistungsgeber anders, seine Ausfaelle nicht geltend machen.
Da kann man auch gleich die ganzen Kontrolleure entlassen.
Und dann gibt es halt die Gegenannahmen zur Vorteilnahme: Die fahren sowieso, dann sollte es keine Rolle spielen, wenn einer mehr mitfaehrt.
Nehmermenschen haben immer ein passendes Argument.
Ich habe einen Cleveren im weitlaeufigen Bekanntenkreis, der bei Gutwetter, Sa + So., laeuft und bei Sauwetter halt die 2 Stationen, bis knapp vor die Haustuer, auch mal eben so unbezahlt faehrt, zumeist in den Abendstunden.
Simple Rechenart: 30 x nicht erwischt = 30x 3,10 gespart.
Hier wurden die Kurzstreckentickets irgendwo im Sommer fuer 2 Stationen abgeschafft; frueher 1,80, heute 3,10. Hat auch so ein Geschmaeckle mit der Kuerzung, rechtfertigt natuerlich nichts.
Das die jetzt die Suizidgefaehrdeten auffahren, das ist mir ein bischen schraeg in der Untermauerung. Sicher gibt es diese und das ist auch ernstzunehmendes Thema, aber das seh ich eher als Schild in der Argumentation fuer dieses Thema.
Geändert von Caplan (Heute um 12:59 Uhr)
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