Du hast gefragt, ich habe es erst jetzt gelesen (ist ja schon eine Weile her) und hier ist meine persönliche und sachliche Ansicht darüber:
Du hast, wie du schon selbst bemerkt hast, unentschuldigt 2 Tage gefehlt.
Das dies daneben war, hast du ebenfalls schon erkannt.
Jetzt zu deinem Chef:
Dieser hat nicht gewusst, warum- aber sehr wohl aber DAS du fehlst(!)
Der Chef hat eine Fürsorgepflicht(!)
Er hat versucht dich zu erreichen, was er nicht geschafft hat.
Um den Grund deines Fehlens zu erfahren, hat er deinen nächsten Verwandten angerufen, in diesem Fall deine Mutter.
Ich kann das nachvollziehen, denn der Aspekt eines eventuellen Unfall auf dem Wege zur Arbeit war durch die komplette Unwissenheit nicht auszuschließen. Letztendlich hätte alles in Frage kommen können und dein Arbeitgeber hat ein berechtigtes Interesse, den Grund deines, vorerst unentschuldigten, Fehlens zu erfahren.
Daher bin ich mir nicht sicher ob du bei einer eventuellen Klage mit Hintergrund auf einen Verstoß der DSVO wirklich Erfolg hättest, zumal ich jetzt aus dem Stehgreif keinen Paragraphen der DSVO nennen könnte, gegen den dein AG verstoßen hätte.
Ich vermute allerdings auch, das ein Richter unter diesem Aspekt deine Klage abweisen wird, bzw. eine eventuelle Verhandlung nicht zu deinen Gunsten ausgehen würde - wobei das natürlich nicht so sein muß, es ist lediglich meine Einschätzung.
Was den Vorschuß angeht, so mag das nicht die feine Art gewesen sein, diesen (ich gehe mal davon aus) Scheck platzen zu lassen aber andererseits ist ein AG nicht zur Zahlung eines Vorschuß verpflichtet.
Sofern dein Groll jedoch zu groß sein mag, solltest du überlegen ob die Basis einer Zusammenarbeit noch Sinn macht und du dich ggf. nach einer neuen Stelle umschauen magst.
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