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27.03.18, 22:31
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#1
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 253
Bedankt: 1.278
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Trennung .. Auszug ...
Folgendes "Problem"
meine Frau und ich haben uns getrennt.
Sie ist im November aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und hat nach und nach den Großteil ihrer Sachen abgeholt
Jetzt möchte sie morgen, mit einem Freund und ihren Eltern, die restlichen Sachen abholen - die Info habe ich heute bekommen.
Ich bin aber morgen nicht da und möchte nicht, dass sie bzw andere in meiner Abwesenheit in der Wohnung sind und durch die Schränke wuseln
Kann ich ihr das verbieten?
Ich hatte ihr einen alternativen Termin angeboten, an dem sie abr wohl nicht kann.
Der gemeinsame Meitvertrag ist zum 30.03. gekündigt, jedoch zahle ich seit 2 Monaten die Miete alleine.
Jemand eine Idee ?
Gruß
und THX
Nico
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27.03.18, 22:47
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#2
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Ich wars nicht!
Registriert seit: Feb 2018
Beiträge: 65
Bedankt: 611
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Wer ausgezogen ist, ist ausgezogen. Natürlich kannst du verbieten das jemand ohne deines Beiseins in der Wohnung ist, hat sie noch einen Schlüssel? Ist sie schon umgemeldet bzw. hat sich im Einwohnermeldeamt bei dir abgemeldet?
Wenn sie sich abgemeldet hat, ist die Sache klar, deine Wohnung dein Hausrecht.
Aber ob das "verbieten" so sinnvoll ist bleibt abzuwarten, es könnte zu Streit etc. führen und du weißt bestimmt was ich damit mein.
Versuch dich nett und höflich auf einen anderen Termin zu einigen (Schieb einen wichtigen Arztbesuch vor oder was ähnliches), notfalls falls du den Eindruck hast das sie dir jede Menge Stress machen wird kannst du natürlich sofern möglich deinen Termin absagen und ihr zuliebe bzw. des Friedens wegen zu ihrem genannten Zeitpunkt anwesend sein.
Beste Grüße & Wünsche
FastBack67
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27.03.18, 22:49
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#3
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 253
Bedankt: 1.278
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Sie hat eine eigene Wohnung, ob sie sich offizielle schon umgemeldet hat, weiß ich nicht; aber ich gehe davon aus.
Ja, sie hat noch einen Schlüssel.
Ich muß arbeiten, daher kann ich dann nicht da sein.
Ich will keinen Streß mit ihr, aber sie "bockt" weil ich nicht in die Scheidung einwillige (anderes Thema)
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27.03.18, 23:45
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#4
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Ich wars nicht!
Registriert seit: Feb 2018
Beiträge: 65
Bedankt: 611
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Hmm versuch ihr klar zu machen dass du das nicht willst wenn du nicht zuhause bist. Ansonsten bleibt dir vermutlich nicht viel übrig außer selber zu bocken und ihr zu drohen dann die Polizei zu rufen oder einen Anwalt einzuschalten etc. Wirklich doofe Situation für dich.
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28.03.18, 06:14
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#5
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SMod
Registriert seit: Jul 2014
Beiträge: 6.879
Bedankt: 9.924
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Na, die Anfrage kam was früh, und jetzt ist ja schon "morgen".
Da der Mietvertrag auf beide läuft, hat sie jederzeit ein unbeschränktes Recht, die Wohnung zu betreten, auch wenn sie die Miete nicht mehr anteilig bezahlt.
Einzige Möglichkeit: schicke eine Vertrauensperson hin, die Dich vertritt und sorge dafür, dass nichts Wichtiges mehr in der Wohnung drin ist, was sie als ihr "Eigentum" mitnehmen könnte.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Rumplestilskin:
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28.03.18, 15:19
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#6
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Mar 2018
Beiträge: 163
Bedankt: 76
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bei einem gemeinsamen Mietvertrag (egal wer zahlt) kommt sie rein!
Sie braucht auch keinen Schlüssel, Schlüsseldienst macht ihr auch auf.
Du könntest mit viel viel Rechtsaufwand es ihr zwar vielleicht verbieten lassen. Aber das kostet nur....
1. Schritt von dir ist unbedingt Sie aus dem Mietvertrag rausnehmen lassen.
Und informiere dich schon mal um Scheidung und was du zahlen darfst!
Wieso bist du nicht mit scheidung einverstanden? Je schneller es geht umso billiger wird es für dich
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28.03.18, 18:04
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#7
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Anfänger
Registriert seit: Aug 2017
Beiträge: 28
Bedankt: 26
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Ob Du mit der Scheidung einverstanden bist oder nicht - die Scheidung geht durch.
Auch wenn es schwer fällt, und wenn die schon mit nem neuen zusammen wohnt stellt sich die Frage: Was Du von der noch willst?
Zu Punkt eins: sei einfach da - nehme Ihr dann die Schlüssel ab und gut ist.
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02.04.18, 12:51
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#8
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Master of Desaster
Registriert seit: Dec 2014
Beiträge: 4.065
Bedankt: 3.101
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Es gibt einen alten rechtsverstaendlichen Spruch damit ist nicht rechtsverbindlich gemeint:
In der Ehe gibt es keinen Diebstahl.
Du kannst eien Schluessel zurueckfordern oder eine einstweilige Verfuegung erwirken, die dir Handlungsvollmacht geben KANN..Du musst auch nicht billigen , dass sie mit einer ganzen Schwadron an Leuten angelaufen kommt und diese sich in der Wohnung mit aufhalten. Zeugenwillen hin oder her.Die gehoeren alle nicht zum Haushalt
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02.04.18, 17:18
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#9
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Ist öfter hier
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 206
Bedankt: 140
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Soll die Alte mitnehmen was sie will.....
Auch alles!
Sieht nachher vor Gericht besser für Dich!
D.h.das Du sie nicht behindert hast,nicht aufgehalten und das sie Dir alles weggenommen hat.
Und bei Gütertrennung kann sie Dir alles dann schön im Bar zurückbezahlen,und Du kaufst Dir davon neue Sachen!
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03.04.18, 14:38
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#10
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Master of Desaster
Registriert seit: Dec 2014
Beiträge: 4.065
Bedankt: 3.101
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welch illusion...im regelfall ist weg was weg ist und geld..?!entweder nicht vorhanden, wird als bagatelle unter 1000 gesehen ..oder kannst du versuchen zu erstreiten und wuerde ich dir schluckweise in 70 cent briefmarken abstottern..damit verweigerrt man nicht die zahlungswilligkeit.
Stell dir das mal alles nicht so einfach vor. Haben ist besser als kriegen
Geändert von Caplan (04.04.18 um 08:33 Uhr)
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03.04.18, 17:34
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#11
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Ist öfter hier
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 206
Bedankt: 140
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Ja,aber Du hast den UNTERHALT vergessen.
Und,nein...Eine Wohnungausstattung ist nicht unter 1000 Euro.
Wenn die Alte mir es in Briefmarken zurückzahlt,dann zahle ich den Unterhalt auch in Briefmarken.
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04.04.18, 00:45
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#12
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Super Moderatorin
Registriert seit: Mar 2009
Ort: South Bronx
Beiträge: 23.843
Bedankt: 61.555
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Bitte achtet auch hier auf die Umgangsformen,
lass den respektlosen Umgangston screamon.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Avantasia:
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