Zitat:
Zitat von MONFOans
Es kommt ganz auf dein Unternehmen an.
Factorer beiten sich auch an, wenn man eine Unternehmensbewertung für eine Kreditvergabe oder ähnliches hat.Der flüssige Cash hellt die Bilanz ein wenig mehr auf.
|
setzen 6 -_-
Also wenn sich beim §266 HGB nichts geändert hat bei der Definition von Umlaufvermögen, ändert sich in der Bilanz GARNICHTS!!!! Du verschiebst lediglich innerhalb des Umlaufvermögens von Forderungen (z.B. fertige Erzeugnisse und Waren) in die Kasse oder Bank. Dabei geht, wie bereits mehrfach erwähnt, was verloren.
Alle betriebsrelevanten Kennzahlen, welche mir eben spontan bezüglich des Umlaufvermögens einfallen (Working Capital, Vermögensintensität, Umlaufintensität,......) aber auch übergreifende Kennzahlen (z.B. ROI) ändern sich hierbei nicht.
Bei einer Kreditvergabe oder eine Unternehmensbewertung gibt es dann verschiedene Möglichkeiten, welche unter anderem von der Genauigkeit der Prüfer abhängt. Mögliche folgen sind unter anderem:
1. Es fällt nicht auf, weil nur auf die Kennzahlen geschaut wird
2. Die Herren merken, dass die Aussenstände verhältnismäßig gering sind, prüfen nicht weiter und gehen entweder von einer schlechten Marktlage oder schlechten Produkten aus. Beides führt zu einem negativen Votum
3. Die Herren durchschauen das ganze Manöver und fragen was du treibst bzw. ziehen ihre eigenen Schlüsse und machen eine realistische Beurteilung
...
Das "aufhellen" beschränkt sich allerdings in allen Fällen entweder auf Unwissenheit oder einer subjektiv verzerrten Realität (--> sich selbst was in die Tasche lügen) seitens des Unternehmers oder, noch schlimmer, seiner Buchhaltung.