Zitat:
Zitat von gertnerboy
Blödsinn - auch der Download wird abgemahnt!
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Na dann zeig mir mal eine Abmahnung,wo der *Download* abgemahnt wurde. Es ist zwar richtig,daß der Download aus einer illegalen Quelle rechtlich genauso unzulässig ist, in der Praxis werden Downloads aber nicht abgemahnt (zumindest nicht mit dieser Begründung). Der Grund ist einfach: Die Anwaltsgebühren,die der Abmahner kassiert,orientieren sich am Streitwert, der bei einem Download maximal so hoch ist wie der Kaufpreis des Werkes. Kurz gesagt: der Aufwand rentiert sich für die Abmahner nicht,da sich die zu erwartenden Einkünfte im Rahmen halten.
Es kommt aber vor,daß Loggingfirmen den Download überwachen und dann aufgrund des Filesharinggrundprinzips (wer runterlädt,lädt auch hoch) davon ausgehen,daß dann ein Upload stattgefunden haben müsste. Abgemahnt wird dann aber trotzdem nicht der Download (aus den oben genannten Gründen),sondern der vermeindlich gleichzeitig stattgefundene Upload.