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Abmahnung Filesharing

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Ungelesen 17.11.14, 13:50   #1
ich558
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Sry wenn ich so dazwischen frage aber was mich mal interessieren würde und ich noch nix bisher drüber gelesen habe:
Gabs schon Strafen gegen Leute die "NUR" gedownloaded haben? Kann man über One Klick Hoster wie Share Online überhaupt verfolgt werden wenn diese Server nicht in DE stehen?
ich558 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 18.11.14, 11:53   #2
el Chupa Cabra
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Zitat:
Zitat von ich558 Beitrag anzeigen
Gabs schon Strafen gegen Leute die "NUR" gedownloaded haben? Kann man über One Klick Hoster wie Share Online überhaupt verfolgt werden wenn diese Server nicht in DE stehen?
Filesharing ist schon länger nur noch Thema im "Zivilrecht", und nicht im "Strafrecht"
- und nur im Strafrecht gibt es "Strafen"!
Und per OCH müsste erst einmal jemand zugriff auf die IPs bekommen um einem
Downloader habhaft zu werden.

Und das unser Protagionist IMMER noch nicht gem. den Links und den darin
enthaltenen Leitfäden gehandelt hat halte ich für grob fahrlässige Blödheit!

Der AI (=Anschluss Inhaber) MUSS eine UE (Unterlassungserklärung, modifiziert)
abgeben - andernfalls riskiert der AI eine EV (Einstweilige Verfügung).
Das Risiko trotzdem eine Klage zugestellt zu bekommen besteht dann weiterhin
für DREI JAHRE (Bitte einen entsprechenden Verjährungsrechner bemühen).

Ganz WICHTIG, wenn man kein Geld bezahlen will, KEINERLEI Kontakt mit
der abmahnenden Kanzlei oder der RI (Rechteinhaber),
alles was man sagt kann gegen einen verwendet werden.
el Chupa Cabra ist offline   Mit Zitat antworten
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