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11.03.13, 09:50
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 5
Bedankt: 6
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Gewerbe? Bei Forenshop?
Tag,
ich habe nur eine einfache Frage. Wenn ich einen Handel/Verkauf von Keys/Accounts betreibe, welche sich nur auf Foren beschränken. Muss ich dann eine Gewerbeanmeldung vornehmen? Ich mache dies nur freizeitlich und überschreite kaum höhere Beträge.
Denn ich wollte mich als Händler in einem Großhandel registrieren, aber muss man als Händler gewerblich angemeldet sein? Denn es ist ja nicht direkt ein Internet-/Onlineshop.
Über hilfreiche Beiträge wäre ich dankbar.
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12.03.13, 12:47
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#2
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 5
Bedankt: 6
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Pushh
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12.03.13, 12:55
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#3
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.504
Bedankt: 55.361
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Was hat das mit Kaufberatung und Internetshopping zu tun?
-verschoben-
Dazu kommt, dass wir hier weitere Forenregeln existieren die unter anderem besagen:
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Zitat:
5. In allen anderen Bereichen außerhalb der Börse sind Doppelposts erst nach dem Ablauf von 48 Stunden erlaubt, sofern auf das Thema keine Antwort gegeben wurde.
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Und um zu guter Letzt auf deine Frage zurück zu kommen.
Du möchtest gewerblich Handel betreiben ... na merkst du was?
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12.03.13, 17:16
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#4
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Mitglied
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 396
Bedankt: 257
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Unter den gegebenen Voraussetzungen solltest Du es lieber lassen...
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13.03.13, 09:25
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#5
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 5
Bedankt: 6
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Ziemlich unfreundlich, aber trotzdem danke. In der Zeit, in der hier jemand antwortet, konnte ich es 5x erfragen.
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20.03.13, 00:21
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Jul 2012
Beiträge: 631
Bedankt: 388
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Dann lass es doch in Zukunft einfach, dann entstehen auch keine unnötigen Threads
__________________
Manchmal zieht man auch mit einem Aussichtslos den Hauptgewinn
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20.03.13, 14:35
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#7
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Newbie
Registriert seit: Nov 2008
Beiträge: 52
Bedankt: 123
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nur so als Hinweis:
Das Handelsgesetzbuch gibt dir eine Antwort auf deine Frage.
Zitat:
§ 1
(1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.
(2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
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Zitat:
§ 2
Ein gewerbliches Unternehmen, dessen Gewerbebetrieb nicht schon nach § 1 Abs. 2 Handelsgewerbe ist, gilt als Handelsgewerbe im Sinne dieses Gesetzbuchs, wenn die Firma des Unternehmens in das Handelsregister eingetragen ist. Der Unternehmer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Eintragung nach den für die Eintragung kaufmännischer Firmen geltenden Vorschriften herbeizuführen. Ist die Eintragung erfolgt, so findet eine Löschung der Firma auch auf Antrag des Unternehmers statt, sofern nicht die Voraussetzung des § 1 Abs. 2 eingetreten ist.
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Wenn du dir nicht sicher bist solltest du mal zur Handelskammer, oder Arbeitsamt, dort gibts Veranstaltungen für Jungunternehmer / Start Up's.
So wie sich das aber für mich anhört ist das schon im gewerblichen Rahmen, da der Handel allein schon durch die Regelmässigkeit und die Menge über private Transaktionen hinausgeht. Aber wie gesagt, da sollte man sich gut absichern.
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