Zu allererst: lesen was der TE geschrieben hat. Sehe ich da irgendwo etwas von einem direkten Nachmieter, der eine Nachbesserung durch den Vormieter ausschließen lassen würde? Nein! Im Gegenteil, es wird sogar davon gesprochen, dass er noch Zugang zu Wohnung hat! Wenn du etwas von der rechtlichen Seite her beurteilen willst, dann kannst du nicht irgendwelche anderen Sachlagen als Grundlage deiner Argumentation nutzen!
Whgzustand: Und [
Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] ab Minute 26. Vonwegen eine Wohnung muss in dem Zustand wieder übergeben werden, in dem man sie bezogen hat.
Übergabeprotokoll: Da wirst du dir wohl irgendwie selbst anders ins Bein geschossen haben. Übergabeprotokolle sind nicht per se Pflicht, sonder werden erst, sodenn sich eine entsprechende Regelung im Mietvertrag befindet, durch Individualabrede verpflichtend!
Mietkaution: Ich glaube nicht, dass zu irgendeinem Zeitpunkt die Mietkaution von mir als abschließend für Geldansprüche bezeichnet wurde. Lediglich deine Aussage eine Mietkaution sei nur für den Mietrückstand bestimmt, habe ich als flasch bezeichnet.
Du solltest mal etwas differenzieter lesen und denken.