Zitat:
Zitat von Thraciel
Wäre Urkundenfälschung...jede Veränderung am Kennzeichen ist strafbar, sowohl das Aufbringen einer Schutzfolie (selbst wenn sie nur diesen Zweck erfüllen soll) auch das Nachziehen der Buchstaben mit Stift ist untersagt. Somit ist schon das Anbringen der Vorrichtung strafbar.
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Sry aber das verstehe ich nicht. Ich Verändere das kennzeichen nicht, ich ziehe auch keine Buchstaben nach mit irgendeinem Stift. Ich habe nur eine Vorrichtung die es mir erlaubt wenn der Wagen auf meinem Grundstück steht das kennzeichen zu verdecken.