Zitat:
Zitat von tubetronik
..ja aber immer noch für die NUR DOWNLOADER das sicherste in bezug auf strafen, denn als NUR DOWNLOADER kannste nicht belangt werden bei UL NL und RS etc....
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Mhm, stimmt das wirklich? Auch ein Download ist in Deutschland mittlerweile illegal. Und wenn man jetzt denkt, dann sind die Strafen nicht so hoch, Irrtum: Meist sind die Anwaltskosten um ein vielfaches höher als die eigentliche Schadensforderung. Da kommen mal schnell 500 EUR nur Anwaltskosten zusammen (für das Ausdrucken eines Vordrucks und Einsetzen des Namens, das nur nebenbei).
Ich denke mal, man müsste wissen, ob es technisch möglich ist, einen "nur Downloader" bei RS, ... dingfest zu machen. Wird dort geloggt oder nicht. Das ist sicherlich eher die Frage. Und wie kommen die eigentlich an IPs u.ä., wenn man nur runterlädt? Ich meine, bei P2P ist es klar und für jeden einsehbar, aber hier findet ja ein Datentransfer fernab von vielen Usern statt?