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AZOR AHAI
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Grüne und Linke: Schwarzfahren soll nicht mehr im Gefängnis enden
Zitat:
Grüne und Linke: Schwarzfahren soll nicht mehr im Gefängnis enden
Stand: 13.11.2025, 08:25 Uhr

Wer im ÖPNV ohne Ticket erwischt wird, muss eine Geldstrafe zahlen. Wenn das nicht geschieht, wartet im schlimmsten Fall der Knast. Dass für Fahren ohne Fahrschein am Ende das Gefängnis droht, halten Grüne und Linke für zu hart - Schwarzfahren soll entkriminalisiert werden. In NRW geschieht das zum Teil schon.
Ohne Ticket in die Bahn oder den Bus - plötzlich steht der Kontrolleur vor euch. Mist. Jetzt sind 60 Euro fällig. Die meisten von euch werden die Strafe zahlen, auch wenn es weh tut. Aber nicht alle können das. Schlimmstenfalls, das regelt Paragraf 265a, landet ein Fahrgast ohne Ticket tatsächlich im Gefängnis.
Ersatzfreiheitsstrafe nennt sich das. Wegen Fahrens ohne Ticket kommen jährlich zwischen 7.000 und 9.000 Menschen in Deutschland ins Gefängnis, teilweise für mehrere Wochen.
Das "Erschleichen von Leistungen" kann im Gefängnis enden
Das halten Linke und Grüne für unangemessen. Sie wollen, dass der Paragraf 265a abgeschafft wird. Am Donnerstag (13.11.2025) hat der Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke "zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Straffreiheit für Fahren ohne Fahrschein“ beraten. Außerdem wurde ein Gesetzentwurf der Grünen "zur Änderung des Strafgesetzbuches – Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren" debattiert. Durch die Gesetzesinitiative sollen auch Polizei und Justiz entlastet werden.
Bei Paragraf 265a geht es um das "Erschleichen von Leistungen", wie Juristen es nennen - also wenn man den ÖPNV nutzt, ohne dafür zu zahlen. Es kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Die zu zahlende Strafe ist dann meist viel höher als die 60 Euro. Die Richter legen Tagessätze je nach Einkommen fest.
Die Initative Freiheitsfonds kauft Menschen aus dem Gefängnis frei
In der Realität landen meist Menschen im Gefängnis, die sich die Strafe einfach nicht leisten können. "Die Betroffenen sind überwiegend arbeitslos (87%), ohne festen Wohnsitz (15%) und suizidgefährdet (15%)", schreibt die Berliner Initiative "Freiheitsfonds" auf ihrer Webseite.
"Arm, abgehängt und erkrankt"
Kriminologin Nicole Bögelein von der Uni Köln
Nicole Bögelein vom Institut für Kriminologie an der Uni Köln nennt die Ersatzfreiheitsstrafe eine "entbehrliche Sanktionsmaßnahme", denn Menschen würden für ihre Armut bestraft.
Das Gesetz stammt tatsächlich aus dem Jahr 1935 - ist also 90 Jahre alt. In dem gleichen "Reichsgesetzblatt" vom 5. Juli 1935 wird auch noch die "Unzucht zwischen Männern" unter Strafe gestellt.

Der "Freiheitsfonds" befreit Menschen von ihrer Strafe. Mit Spendengeldern hat die Initiative nach eigener Aussage bereits fast 1.500 Menschen aus ihrer Haft freigekauft und damit 296 Haftjahre aufgelöst. Die Kampagne forderte am 1. September, dem 90. Geburtstag des Gesetzes, Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) auf, "die ersatzlose Streichung des veralteten Gesetzes einzuleiten". Der Freiheitsfonds strebt einen kostenlosen ÖPNV an.
Ein Tag Knast kostet das Land NRW 202,73 Euro
Für die Steuerzahlenden ist die Ersatzfreiheitsstrafe sowieso ein schlechtes Geschäft, denn sie zieht wesentlich höhere Folgekosten nach sich als die eigentliche Strafe. In NRW kostete im Jahr 2024 ein Tag Gefängnis 202,73 Euro, so das NRW-Justizministerium.
Manche NRW-Städte verzichten auf Strafanzeigen
Mehrere Städte, darunter Köln, Bonn, Münster und Düsseldorf, verzichten daher mittlerweile auf das Erstatten von Strafanzeigen. Dann kommt es auch nicht zur Strafverfolgung - und die Staatsanwaltschaft wird nicht eingeschaltet. Fahren ohne Ticket bleibt dann zwar nicht folgenlos, das anfallende Bußgeld wird aber mit zivilrechtlichen Mitteln eingetrieben. Das bedeutet, die Verkehrsbetriebe müssen dann selbst sehen, wie sie an ihr Geld kommen. Deshalb lehnen die meisten Verkehrsbetriebe den Vorstoß auch ab.
"Unverändert bleibt jedoch, dass bei Verstößen zivilrechtliche Forderungen in Form eines erhöhten Beförderungsentgelts in Höhe von 60 Euro erhoben werden. Sollte das Entgelt nicht fristgerecht beglichen werden, erfolgt weiterhin die Übergabe an ein Inkassounternehmen", teilt die Düsseldorfer Rheinbahn dem WDR auf Anfrage mit.
Denn ein wirtschaftlicher Schaden entsteht natürlich schon durch das Schwarzfahren. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) schätzt den Schaden durch Schwarzfahrer auf etwa 750 Millionen bis rund eine Milliarde Euro pro Jahr. "Der Anteil der Fahrgäste, die bei Kontrollen keinen gültigen Fahrschein vorweisen können, liegt bei etwa zwei Prozent der kontrollierten Personen – mit leicht steigender Tendenz in den vergangenen zwei Jahren," so die Rheinbahn. Der Schaden durch Fahrten ohne gültigen Fahrschein liege somit bei geschätzten vier Millionen Euro pro Jahr. "Diese Mindereinnahmen müssen im Rahmen der öffentlichen Finanzierung über Steuergelder kompensiert werden", so die Rheinbahn.
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Mich wunderts, dass hierüber noch nichts zu finden ist , wo es doch ein brisantes Thema, dessen Umsetzung schon längst überfällig, ist.
Der [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] ist grundsätzlich ein Offizialdelikt und wird deshalb von Amts wegen verfolgt. Allerdings hat es sich eingebürgert, dass die Strafbehörden hier, ab einem Schadenswert von 50,00 €, sich an das Opportunitätsprinzip halten.
Wird halt immer dann schwierig, wenn Verkehrsbetriebe nicht in öffentlicher Hand sind und die Jahresbilanz ins Wanken gerät....
Lesenswertes hierzu:
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