Zitat:
Zitat von csesraven
Das geht nicht:
Gemäß § 1614 Abs. 1 BGB ist es nicht möglich, dass ein Elternteil zu Lasten des von ihm betreuten minderjährigen Kindes gegenüber dem anderen, grundsätzlich unterhaltsverpflichteten Elternteil auf die Zahlung der laufenden monatlichen Unterhaltsleistungen verzichtet.
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Das geht schon, denn es wird nicht komplett verzichtet sondern reduziert.
Und eine Reduzierung ist zu 100% möglich. Im Beispiel nämlich von 270€ auf 200€.
Man bekommt dann eine neue Unterhaltsurkunde.
Zitat:
Zitat von richardhe
Wenn Sie eine Beistandschaft beim Jugendamt hat und dein Unterhaltstitel 270€ betragt, dann bringt es Dir nichts 200€ zu zahlen, denn dann baust du monatlich 70€ Schulden beim Jugendamt auf.
Außer Sie verzichtet mit einer Erklärung darauf, die müsstest du aber schriftlich haben, was wahrscheinlich der Fall ist, außer Sie hat keine Beistandschaft.
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