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		|  26.06.17, 20:46 | #1 |  
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				 Muslimische Lehrerin aus Berlin bekommt Entschädigung 
 
			
			
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		| Zwei Musliminnen wollen als Lehrerinnen arbeiten und werden offenbar nur deshalb abgelehnt, weil sie ein Kopftuch tragen. Eine der Frauen bekommt deshalb nun fast 7000 Euro vom Land Berlin. 
 Dürfen Lehrerinnen im Unterricht ein Kopftuch tragen? Der Streit darüber währt schon lange, nun wurde vor dem Arbeitsgericht Berlin erneut über die Frage verhandelt.
 
 In den aktuellen Fällen hatten sich zwei kopftuchtragende Musliminnen als Lehrerinnen beworben, aber eine Absage erhalten. Die Frauen werfen dem Land Berlin vor, nur aufgrund ihres Kopftuchs abgelehnt worden zu seien. Sie klagten auf Entschädigung (AZ 58 Ca 7190/17 und AZ 58 Ca 7193/17).
 
 In einem Fall kam es nun zu einem Vergleich: Die abgelehnte Bewerberin erhält zwei Monatsgehälter Entschädigung in Höhe von etwa 6900 Euro. Die Vereinbarung kann jedoch innerhalb der kommenden drei Wochen widerrufen werden. In dem zweiten Fall wird noch verhandelt.
 
 Pauschales Kopftuchverbot unzulässig
 
 Die meisten Länder untersagen ihren Mitarbeitern im öffentlichen Dienst religiöse Symbole, darunter muslimische Kopftücher. So schreibt auch das Berliner Neutralitätsgesetz seit 2005 vor, dass Polizisten, Lehrer und Justizmitarbeiter im Dienst keine religiös geprägten Kleidungsstücke tragen dürfen. Doch das Bundesverfassungsgericht hat 2015 entschieden, dass pauschale Kopftuchverbote für Lehrerinnen in Deutschland unzulässig sind, weil einzelne Religionsgemeinschaften nicht diskriminiert werden dürfen.
 
 Das Landesarbeitsgericht in Berlin-Brandenburg hatte deshalb schon im Februar einer Lehrerin eine Entschädigung zugesprochen, weil sie wegen ihres Kopftuches als Lehrerin abgelehnt worden war.
 
 In einem anderen Fall hatte das Bundesverfassungsgericht im November 2016 entschieden, dass eine muslimische Kita-Erzieherin ihr Kopftuch bei der Arbeit tragen dürfe. Es gebe keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, "von der Wahrnehmung anderer religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse verschont zu bleiben".
 
 Referendarinnen dürfen kein Kopftuch tragen
 
 Die Zulässigkeit von Kopftüchern in öffentlichen Ämtern ist immer wieder Thema vor Gericht - und wird auch immer wieder anders entschieden. So dürfen zum Beispiel Rechtsreferendarinnen in Bayern auf der Richterbank Kopftuch tragen, in Hessen nicht.
 
 Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem Verbot muslimischer Schleier und Kopftücher für Beamte. Die Kleidungsstücke würden die Kommunikation erschweren, so das Argument.
 
 Auch in privaten Unternehmen kann das Tragen eines Kopftuches unter Umständen verboten werden, entschied der Europäische Gerichtshof im März. Es muss dafür aber eine allgemeine Regel geben, die das Unternehmen ohne Diskriminierung durchsetzt.
 
 
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 |  Ein schwieriges Thema. Der gerichtliche Hinweis, es gebe keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, "von der Wahrnehmung anderer religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse verschont zu bleiben". 
Ist ein interessanter Ansatz.
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