Das Cardsharing ist sowohl für den Anbieter, als auch für den Nutzer strafbar. Hier liegt nicht nur ein Verstoß gegen die AGB des Pay-Anbieters vor, sondern eine nach dem § 263a Abs. 1, 2, § 263 Abs. 3 Nr.1 StGB sogar strafbare Handlung, die eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren nach sich ziehen kann. Beim Sky-Cardsharing verstößt man nicht nur gegen Gesetze aus dem StGB, sondern muss auch mit Konsequenzen nach dem Urhebergesetz und dem ZKDSG (Gesetz über den Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten) rechnen. Zudem kann der Pay-TV-Anbieter selbst eigene Schadensersatzforderungen geltend machen.