Jetzt möchte ich doch auch mal was zu Statistiken sagen, soweit ich das noch in Erinnerung habe.
Wenn ich nicht mehr up to date bin bitte ich mich zu berichtigen.
Eine Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) erfasst nur eingeleitete Ermittlungsverfahren und sagt überhaupt nichts über den Ausgang des Verfahrens aus. Meines Wissens gibt es bisher keine Verurteiltenstatistik.
Nehme ich das Beispiel von Ghozz :
Zitat:
Nach dem Vorfall stellte die Staatsanwaltschaft Ercan vor Gericht, in der Anklage heißt es, er habe den Polizisten angegriffen. Ein vom Streifenwagen aufgezeichnetes Video zeigte dann aber im Prozess, dass die Gewalt von einem Polizeikommissar (39) ausging. Die Angeklagten wurden freigesprochen. Es heißt: Die Akte enthielt etwa 50 Bilder aus dem Video, aber keine Bilder von den entscheidenden 20 Sekunden. Hier sollte ganz augenscheinlich etwas vertuscht werden. Hätte es dieses Video NICHT gegeben, so wäre Ercan sicherlich völlig zu unrecht verurteilt worden. Nun wird gegen den/die Polizisten ermittelt.
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Damit sind Ercan und der Polizist in der Statistik erfasst. Was machen wir denn da jetzt ?
Zur Meinung (Link von shaunderzombie):Beispielsweise Aufenthaltsgesetz u.a….steht/stand die PKS des Landeskriminalamts in Bayern. Diese Delikte sind dort nicht enthalten. Zum Eierdieb sage ich mal lieber nix, aber das war doch Spaß.
Wie man auch deutlich bei MonacoStenz´PKS lesen kann ist die Quelle anzugeben...sogar in rot.
Zitat:
Hinweis:
Die Nutzung der Daten (vollständig oder auszugsweise) ist nur mit Quellenangabe (PKS Bundeskriminalamt, Angabe des Berichtsjahres ) zulässig.
Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0
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Das vermisse ich bei K:Laus gelben Bild.