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Fahrschule nicht besucht bis jetzt. Kann ich die Anmeldegebühr zurück verlangen?

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Ungelesen 21.02.15, 14:19   #1
Shimama
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Standard Fahrschule nicht besucht bis jetzt. Kann ich die Anmeldegebühr zurück verlangen?

Hallo Freunde,

das Problem ist, dass ich mich bei einer Fahrschule angemeldet habe, nun aber aus verschiedenen Umständen nicht mehr in der Lage dazu sein werde, die Fahrschule zu besuchen (u. a. Wohnsitzwechsel).

Ich hab die "Anmeldegebühr" (Kosten für Anmeldung und Theorie) bereits bezahlt (etwa 150€), die Leistungen aber nie in Anspruch genommen. Nunja, die Frage steht ja schon in der Überschrift.

Kann ich jetzt mindestens einen Teil dieser Anmeldegebühren zurück verlangen?

Grüße.
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