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Zitat von Destiny
Aber eines frage ich mich doch. Wenn Kunde A z.B. etwas für 1,99 Euro in den Einkaufswagen legt und während er zur Kasse stiefelt, der Preis auf 2,05 Euro geändert wird, was bezahlt er dann? 1,99 Euro oder 2,05 Euro? Und wie kann der Kunde beweisen, dass er es wegen 1,99 Euro genommen hat? 
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Der Kaufvertrag kommt erst an der Kasse zu Stande. Der Preis, der dort genannt wird, wird durch das Bezahlen für beide Seiten bindend, sofern keine mündlichen Absprachen ("Bitte erkundigen Sie sich an der Information, um den niedrigeren Preis zu erhalten.") dies ändern.
Elektronische Preisschilder mit ihren Vor- und Nachteilen werden kommen. Keine Frage. Das spart den Läden die Etikettierung per Hand. Man kann auf Nachfragespitzen mit Preiserhöhungen reagieren oder mittels Preissenkungen in wenig frequentierten Zeiten Kunden in den Laden locken (ja, das setzt voraus, dass entsprechend Werbung gemacht wird.). Z.B. ist der Mittwoch umsatzschwach - und könnte daher eine Belebung durch niedrigere Preise erhalten. Andererseits ist es gefährlich, an "Einkaufstagen" wie dem Samstag die Preise zu erhöhen, da letztlich ein Bertrand-Wettbewerb in der Branche vorliegt und asymmetrische Preiserhöhungen eine Kundenwanderung bedeuten könnten.
Es bleibt daher abzuwarten, wie die Einkaufsmärkte mit elektronischen Preisschildern umgehen und wie sich diese auf Preise auswirken. Mit Sicherheit wird es gerade im ersten Jahr für den Kunden sinnvoll sein, besonders stark Preise zu vergleichen, um an die Betreiber das Signal zu senden: Wir passen auf, wir schauen nach wie vor auf Preis, Menge und Qualität.