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09.07.14, 12:14
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#1
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Klaus Kinksi
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Beiträge: 51.366
Bedankt: 55.395
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Bundesprüfstelle äußert sich zu Hacker-Angriff auf das BPJM-Modul
Zitat:
Am gestrigen Tag sickerte eine Liste mit circa 300o Web-Adressen ins Netz. Tüftlern war es gelungen, das BPjM-Modul zu entschlüsseln, welches Adressen unter anderem an Anbieter von Sicherheits-Software und Router-Hersteller wie AVM sendet. Es handelt sich bei den ins Netz gelangten Daten um Internetseiten, deren Inhalt als jugendgefährdend oder schwer jugendgefährdend eingestuft wurde, beziehungsweise sogar als strafrelevant gilt.
Die Liste der indizierten Angebote ist nach dem Jugendschutzgesetz nicht öffentlich, wie es die Bundesprüfstelle für Jugendmedien in einer Pressemitteilung kommuniziert. Damit möchte der Gesetzgeber anscheinend verhindern, dass Kinder und Jugendliche die Liste der indizierten Angebote als ‚Hitliste‘ zum Anlass nehmen, sich Zugang zu gerade diesen Medien zu verschaffen.
Die BPjM hat die zuständige Aufsicht über den Jugendschutz im Internet, die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), das Bundeskriminalamt sowie die Staatsanwaltschaft über den Vorgang informiert und Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt und man teilt weiterhin mit, dass es bei einigen Angeboten ausreicht, diese Seiten aufzurufen, um eine Strafverfolgung zu rechtfertigen.
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