Zitat:
Zitat von Rukashi
Unfallflucht ist ein Kategorie A Verstoß wenn sie dich als Täter ermitteln ist der Führerschein weg mit hoher Wahrscheinlichkeit einer zusätzlichen Sperrfrist.
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Es ist zwar richtig, dass die Straftat einen A-Verstoß darstellt, ein Entzug der Fahrerlaubnis droht dennoch nicht, da hier auf Grund des wohl unbedeutenden Sachschadens (<2500 EUR) kein Regelfall nach § 69 StGB vorliegt.
Ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit wären natürlich dennoch obligatorisch.