Die Hauseingangstür ist ja was anderes als die Wohnungstür.
Gibt kein Gesetz dafür. Ob die Türe verschlossen werden soll kann zum Beispiel in der Hausordnung festgehalten sein.
Die Feuerwehr wird immer dazu raten diese NICHT abzuschließen, während der Hauseigentümer oder vielleicht der Hausmeister anordnet diese abzuschließen.